256 Arzneimittel in früher Nutzenbewertung untersucht

Berlin – Seit Einführung der frühen Nutzenbewertung im Jahr 2011 sind 256 Arzneimittel in 367 Beschlussverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewertet worden. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
Demnach konnte in 153 von 256 Fällen ein Zusatznutzen ermittelt werden. Der Zusatznutzen fiel dabei jeweils in eine der Kategorien „erheblich“, „beträchtlich“, „gering“ oder „nicht quantifizierbar“ aus.
Mit Inkrafttreten des Großteils der Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 1. Januar 2011 werde insbesondere für jedes Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff sofort nach Markteintritt eine Nutzenbewertung durch den G-BA in Gang gesetzt.
Ob ein Hersteller einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen könne, sei maßgeblich für die anschließende Verhandlung über den Erstattungsbetrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pharmaunternehmen.
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