Politik

256 Arzneimittel in früher Nutzenbewertung untersucht

  • Mittwoch, 23. Oktober 2019
/PhotoSG, stockadobecom
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Berlin – Seit Einführung der frühen Nutzenbewertung im Jahr 2011 sind 256 Arzneimittel in 367 Beschlussverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewertet worden. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.

Demnach konnte in 153 von 256 Fällen ein Zusatznutzen ermittelt werden. Der Zusatz­nut­zen fiel dabei jeweils in eine der Kategorien „erheblich“, „beträchtlich“, „gering“ oder „nicht quantifizierbar“ aus.

Mit Inkrafttreten des Großteils der Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungs­ge­setzes (AMNOG) zum 1. Januar 2011 werde insbesondere für jedes Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff sofort nach Markteintritt eine Nutzenbewertung durch den G-BA in Gang gesetzt.

Ob ein Hersteller einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie be­legen könne, sei maßgeblich für die anschließende Verhandlung über den Erstattungs­betrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Phar­ma­unternehmen.

may/hib

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