Pharmazeuten im Praktikum sollen in Apotheken impfen dürfen

Berlin – Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) will die Politik die Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum zukunftssicher machen. Änderungsanträge der Fraktionen CDU, CSU und SPD im Ausschuss für Gesundheit wollen den Apothekern nun erweiterte Delegationsmöglichkeiten beim Impfen einräumen.
„Die Delegation der Verabreichung von Impfstoffen an Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA), Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nach erfolgreicher ärztlicher Schulung wird ermöglicht“, heißt es dort. PhiP sind Studierende der Pharmazie im letzten Studienabschnitt – vergleichbar mit dem Praktischen Jahr (PJ) des Medizinstudiums.
Laut dem Änderungsantrag soll Aufklärung, Anamnese, Einholen der Einwilligung der zu impfenden Person sowie die Impfdokumentation bei den impfberechtigten Apothekerinnen und Apothekern liegen. Das Curriculum zur Impfschulung des Personals in den Apotheken soll die Bundesapothekerkammer zusammen mit der Bundesärztekammer entwickeln.
Außerdem sollen künftig auch venöse Blutentnahmen in Apotheken möglich sein. „Um der Bevölkerung einen weiteren niedrigschwelligen Zugang anzubieten, werden venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken bei Erwachsenen durch öffentliche Apotheken ermöglicht“, heißt es in den Änderungsanträgen. Voraussetzung soll auch hier eine ärztliche Schulung sein.
Laut den Änderungsanträgen soll zudem die Raumeinheit „für Betriebsräume der Apotheke, in denen pharmazeutische Dienstleistungen, Schutzimpfungen oder Testungen durchgeführt werden“, aufgehoben werden. Die „Raumeinheit“ besagt, dass die Betriebsräume so angeordnet sein müssen, dass sie ohne Verlassen der Apotheke zugänglich sind.
Künftig soll der Betrieb einer Apotheke auch ohne approbierte Apothekerin oder approbierten Apotheker zeitweise möglich sein. „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und zur Sicherstellung der Apothekenversorgung soll im Rahmen einer praktischen Erprobung die vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch erfahrene PTA unter bestimmten Bedingungen ermöglicht und evaluiert werden“, heißt es dazu in den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen.
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