Plädoyer für Pflegeinitiative und Bürokratieabbau

Düsseldorf – Für die Verbände und die Spitzenorganisationen der Krankenhausträger und der Pflegeberufe steht eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der neuen Legislaturperiode.
Zum Auftakt des 40. Deutschen Krankenhaustages im Rahmen der Medica in Düsseldorf zeigte sich der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und Präsident des Krankenhaustages, Thomas Reumann, verhalten optimistisch, dass die in den Sondierungsgesprächen der Jamaika-Koalition angekündigten Verbesserungen zur Refinanzierung der Personalkosten im Krankenhaus und Initiativen zur Pflegeoffensive umfassend und flächendeckend umgesetzt werden.
Mit der Geduld am Ende
Die anhaltende gute Konjunktur und die Finanzüberschüsse im Gesundheitsfonds und bei den Krankenkassen ermöglichten dies. Bund und Länder müssten die Krankenhäuser instand setzen, die überbordende Bürokratie abbauen und den Fachkräftepflegemangel auch mit finanzieller Förderung in Angriff nehmen. Mit bloßen politischen Absichtserklärungen und halbherzigen „Reförmchen“ wollten sich die Krankenhäuser und die Pflegeberufe nicht länger abspeisen lassen.
Um die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen, müssten nach Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes jetzt auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachberufe novelliert und die Ausbildungskapazitäten angepasst werden, so Irene Maier, Pflegedirektorin aus Essen und Sprecherin der Spitzenverbände der Pflegeberufe und der Schwesternverbände.
Bürokratie abbauen
Die Pflegeorganisationen offerieren der Politik und dem Gesetzgeber einen „Masterplan“ zur strukturellen und finanziellen Verbesserung der Situation im Pflegebereich. Die ohnedies prekäre Personalsituation mit rund 10.000 freien Stellen im Pflegebereich könne nicht mit starren Personalvorgaben und bundesweit nicht umsetzbaren Anhaltszahlen beseitigt werden. Die Pflegeberufe und die Klinikärzte müssten von den überbordenden Auflagen zur Dokumentation und zur Bürokratisierung befreit werden.
DKG-Präsident Reumann zitierte Untersuchungen dazu: „Pro Tag erbringt ein Klinikarzt vier Stunden mit bürokratischen Tätigkeiten, eine Pflegefachkraft drei Stunden Zeit, die für die Pflege und intensive fachärztliche Versorgung und Leistungserbringung fehlt.“ Eine Intensivierung der Digitalisierung und der computergesteuerten Dokumentation erforderten gesetzliche Sofortinitiativen und ein Programm, das Bund und Länder in den nächsten fünf Jahren mit zweckgebundenen Haushaltsmitteln „bedienen“ müssten.
Mehr Investitionen nötig
Nach Schätzungen des Verbandes der Krankenhausdirektoren (VkD) würde dies jährlich mindestens zwei Milliarden Euro erfordern, allein um die Hardware-Investitionen zu finanzieren. Die Digitalisierung sei eine staatliche Infrastrukturleistung im Rahmen der Daseinsvorsorge, um die Patientenversorgung zukunftsfähig zu verbessern und an den internationalen Standard anzupassen.
VkD-Präsident Josef Düllings wies auf die Defizite in Deutschland hin. In den USA zum Beispiel habe sich der Anteil der Kliniken mit Einsatz der E-Gesundheitskarte von neun Prozent im Jahr 2008 auf rund 90 Prozent in 2016 verzehnfacht. Zwischen 2012 und 2015 habe sich der Anteil der Kliniken, die eine systematische Digitalisierung vorantrieben und es ermöglichten, Gesundheitsdaten einzusehen, herunterzuladen und auszutauschen, von zehn auf 70 Prozent versiebenfacht.
Ein Schlüsselproblem für die Krankenhäuser ist deren dramatische Unterfinanzierung. Das Gesamtjahresdefizit der rund 1.940 Akutkrankenhäuser in Deutschland beträgt jährlich 3,7 Milliarden Euro. Benötigt würden aber 6,5 Milliarden Euro. Von den einstandspflichtigen Bundesländern flössen jährlich dagegen nur 2,8 Milliarden Euro in die Klinikbudgets.
Die Klinikverbände plädieren für eine Erhöhung der öffentlichen Förderung auf mindestens sechs Milliarden Euro jährlich – zuzüglich der Sonderbudgets für die Digitalisierung und zur Behebung des Pflegenotstands. Auch aus Bundesmitteln müssten Gelder in die Klinikfinanzierung fließen, weil die Länder – auf sich allein gestellt – sonst überfordert seien.
Fünf Prozent Zuschlag
Mit einem Zuschlag von fünf Prozent auf jede Fallpauschale könnten zumindest die Instandhaltungsinvestitionen der Krankenhäuser bezahlt und die sonst enorm steigenden Betriebskosten gedrosselt werden. Ein Sonderinvestitionsprogramm des Bundes zur Förderung der Digitalisierung im Klinikbereich sei vom Gesetzgeber als Sofortmaßnahme zu verankern. Dies könne durch einen Digitalisierungszuschlag bei den Klinikentgelten erfolgen.
Die Klinikspitzenorganisationen plädieren für eine konsequente sektorenübergreifende Versorgung, Sicherstellung und Bedarfsplanung. Die sektorale Trennung zwischen ambulantem und stationärem Behandlungsbereich bei unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen müsse überwunden werden. Ein wesentlicher Schritt zu integrierenden Strukturen sei die Reform der ambulanten Notfallversorgung an Kliniken. Paragraf 140 a SGB V sei eine geeignete gesetzliche Grundlage, um sektorenübergreifend und in einer kostensparenden Stufentriage die Notfallversorgung flächendeckend zu verbessern.
Die Leitung eines Notfallzentrums in den Kliniken müsse gemeinsam durch die Krankenhausträger unter Einschaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden, so eine weitere Forderung. Die Leitung und Patientenverteilung müsse gesetzlich geregelt werden. Den Kassenärztlichen Vereinigungen dürften nicht die alleinige Leitung von Notfallzentren an Kliniken überantwortet werden. Dies sei weder organisatorisch, personell noch finanziell darstellbar.
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