Politik

Pneumokokken: G-BA setzt Empfehlungen der Impfkommission um

  • Donnerstag, 5. März 2026
/picture alliance, Bildagentur-online, Schoening
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Berlin – Kinder und Jugendliche zwischen zwei und 17 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen haben künftig – analog zu den Personen ab 18 Jahren – Anspruch auf eine Impfung mit 20-valentem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Schutzimpfungs-Richtlinie an die aktualisierte Empfehlung der STIKO angepasst.

Für die genannte Personengruppe bewertete die Ständige Impfkommission (STIKO) die einmalige PCV20-Impfung gegenüber der bisher empfohlenen sequenziellen Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) in der Gesamtschau als überlegen.

Die Empfehlung zur einmaligen Impfung mit PCV20 nach bereits in der Vergangenheit erfolgten Impfungen gegen Pneumokokken wurde für alle Personen mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen ab dem Alter von zwei Jahren vereinheitlicht.

Nach einer sequenziellen Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder einer alleinigen PPSV23-Impfung soll die Impfung mit PCV20 im Abstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung erfolgen, schreibt der G-BA. Bei einer ausgeprägten Immunschwäche kann die Impfung mit PCV20 demnach bereits im Abstand von einem Jahr nach der PPSV23-Impfung erwogen werden.

Bei Personen, die bislang nur eine PCV13- oder PCV15-Impfung erhielten, soll eine Impfung mit PCV20 im Abstand von einem Jahr erfolgen. Zur Frage, ob nach der Impfung mit PCV20 eine Wiederholungsimpfung nötig wird, liegen derzeit nach Angaben des G-BA noch keine Daten vor. Die STIKO hat deshalb noch keine Empfehlung ausgesprochen.

Anlass der Änderung ist die jüngste Zulassungserweiterung des PCV20-Impfstoffs ab dem Alter von sechs Wochen. Daraufhin hatte die STIKO eine Evidenzbewertung vorgenommen und ihre bisherige Empfehlung überprüft.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

EB

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