EU kann Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen beitreten

Straßburg – Die Europäische Union (EU) kann trotz Bedenken einiger EU-Länder der sogenannten Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beitreten. Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmten gestern mit großer Mehrheit für die Ratifizierung des Abkommens.
„Genug ist genug“, sagte einer der zuständigen EU-Parlamentarier, Lukasz Kohut, nach der Abstimmung. „Jede dritte Frau in der EU hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt – das sind rund 62 Millionen Frauen“, betonte er. Bis die EU das Abkommen offiziell ratifiziert, sind noch Schritte notwendig. Diese gelten aber als Formsache.
In mehreren EU-Staaten wurde das Abkommen noch nicht ratifiziert, wie in Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei. Darüber hinaus haben unter den Mitgliedsländern des Europarats nur Albanien und Aserbaidschan die Konvention noch nicht ratifiziert. Die Türkei war knapp zehn Jahre dabei, trat aber 2021 wieder aus.
In Deutschland ist die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik verpflichtet sich damit, Gewalt gegen Frauen zu verhüten und zu beseitigen. Ziel ist eine „echte Gleichstellung von Frauen und Männern“, und Diskriminierung abzuschaffen.
Die Konvention war 2011 vom Europarat ausgearbeitet worden. Der Europarat, der kein Organ der EU ist, wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 46 Mitgliedsstaaten.
Welche Auswirkungen der EU-Beitritt für die Mitgliedsstaaten hat, die das Abkommen noch nicht ratifiziert haben, war zunächst unklar. Die Abgeordneten fordern, dass die verbleibenden sechs EU-Länder die Konvention unverzüglich ratifizieren, damit Frauen im vollen Umfang geschützt werden könnten.
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