Ausland

Portugals Parlament beschließt erleichterte Geschlechtsänderung für Transgender

  • Freitag, 13. Juli 2018
/dpa
/dpa

Lissabon – In Portugal sollen Menschen künftig von ihrem 16. Lebensjahr an ihren Namen und ihr Geschlecht ändern können, ohne eine Identitätsstörung belegen zu müssen. Portugal werde so das sechste Land in Europa, das das Selbstbestimmungs­recht von Transgendern garantiere, sagte die Linksblock-Abgeordnete Sandra Cunha am Donnerstagabend nach der Abstimmung im Parlament in Lissabon. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Dänemark, Malta, Schweden, Irland und Norwegen.

Gemäß eines Gesetzes, das seit 2011 in Kraft ist, müssen Transgender in Portugal bislang ein medizinisches Gutachten vorlegen, das ihnen eine „Geschlechtsidentitäts­störung“ bescheinigt, bevor sie ihr eingetragenes Geschlecht ändern können. „Kein Mensch braucht einen Dritten, um zu wissen, ob er ein Mann oder eine Frau, ein Junge oder ein Mädchen ist“, argumentierte Cunha bei der Debatte, die der Abstimmung vorausging.

Der konservative Präsident Marcelo Rebelo de Sousa muss das Gesetz noch unterzeichnen. Eine erste Version des Textes hatte er im April abgelehnt. Der Staatschef forderte, dass bei 16- bis 18-Jährigen weiterhin ein medizinisches Gutachten notwendig sein soll. Das neue Gesetzes sieht nun vor, dass Minderjährige ein Gutachten über ihre Entscheidungsfähigkeit, jedoch keine medizinische Einschätzung ihrer Geschlechteridentität benötigen.

Auch de Sousa sprach sich dafür aus, Transsexualität nicht länger als „abnormalen krankhaften Zustand“ einzustufen. Das Recht darauf, Namen und sein in offiziellen Dokumenten eingetragen Geschlecht zu ändern, ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem Anspruch auf eine körperliche Geschlechtsumwandlung.

Das am Donnerstag verabschiedete Gesetz verbietet außerdem Operationen an intersexuellen Neugeborenen – Babys, die mit männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen geboren werden. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben selbst über ihr Geschlecht entscheiden können.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung