Ärzteschaft

Prä- und postoperative Leistungen weiterhin neben Hybrid-DRG berechnungsfähig

  • Montag, 22. Dezember 2025
/thicha, stock.adobe.com
/thicha, stock.adobe.com

Berlin – Für ambulante Operationen können Vertragsärzte weiterhin bestimmte prä- und postoperative Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) neben einer Hybrid-DRG abrechnen. Der Bewertungsausschuss habe eine bestehende Übergangsfrist erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte.

Damit kann die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 zur präanästhesiologischen Untersuchung vor einem Eingriff nach Paragraf 115f Sozialgesetzbuch V (SGB V) weiter abgerechnet werden.

Das ist nach Angaben der KBV wie bisher weiterhin dann möglich, wenn der Eingriff gar nicht oder erst mindestens vier Wochen nach der präanästhesiologischen Untersuchung durchgeführt werden kann, weil der Patient zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht narkosefähig war.

Auch präoperative Leistungen (EBM-Abschnitt 31.1.2), die außerhalb der OP-Einrichtung erfolgen, und postoperative Leistungen (EBM-Abschnitte 31.4.2 und 31.4.3), die nicht von der Hybrid-DRG umfasst sind, können weiter nach EBM abgerechnet werden, so die KBV weiter. In beiden Fällen müssten die Abrechnung zusätzlich mit der GOP 88110 gekennzeichnet werden.

Die Übergangsregelungen waren erstmalig zum 1. Januar beziehungsweise 1. Juli 2024 im Zusammenhang mit der Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung, den sogenannten Hybrid-DRG, aufgenommen und seitdem mehrfach verlängert worden. Mit ihnen sollten bestehende Regelungslücken bis zur Aufnahme entsprechender Leistungen in den EBM überbrückt werden. Die Beratungen hierzu dauern an.

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung