Politik

Zahl der Hybrid-Fallpauschalen ab dem kommenden Jahr mehr als verdreifacht

  • Donnerstag, 13. November 2025
/WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
/WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com

Berlin – Ab dem kommenden Jahr werden 69 Hybrid-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) statt wie bislang 22 gelten. Das hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) sowie zwei unparteiische Mitglieder angehören. Das Gremium hat außerdem die Vergütung für die Leistungen festgelegt.

Hybrid-DRG sind eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Eingriffe und Operationen, die bislang überwiegend stationär erfolgten. Diese Fallpauschalen werden unabhängig davon gezahlt, ob der Eingriff ambulant oder stationär stattfindet.

Sie sollen laut der KBV die Kosten für alle Untersuchungen und Behandlungen abdecken, die im unmittelbaren Kontext des Eingriffs in der operierenden Einrichtung anfallen. Ziel dieser besonderen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f des Fünften Sozialgesetzbuches ist es, Anreize zu setzen, damit mehr Operationen ambulant erfolgen, bei denen dies möglich ist.

Mit der Aufstockung auf 69 Hybrid-DRG erhöht sich die Zahl der Fälle, die ambulant von Kliniken und von niedergelassenen Ärzten erbracht werden, von rund 280.000 Fällen in diesem Jahr auf rund 900.000 ehemals vollstationäre Fälle. Zu den neuen auch ambulant zu erbringenden Leistungen gehören unter anderem kardiologische Diagnostikleistungen, Appendektomien und Cholezystektomien.

„Die Möglichkeit, Leistungen sowohl durch Vertragsärztinnen und -ärzte als auch durch Krankenhäuser abrechnen zu können, schafft mehr Flexibilität, fördert die Ambulantisierung und kommt letztlich den Patientinnen und Patienten zugute“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband. 

Die Einführung der Hybrid-DRG war laut Stoff-Ahnis ein wichtiger Schritt, um medizinisch unnötige Übernachtungen im Krankenhaus zu vermeiden und die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Sektor zu fördern. Im nächsten Schritt sei entscheidend, die Preise der Hybrid-DRG zu senken und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab anzupassen.

„Denn ambulante Behandlungen können nicht so bezahlt werden, als läge eine stationäre Krankenhausbehandlung vor. Nur so kann langfristig eine faire, wirtschaftliche und sektorenübergreifend ausgewogene Vergütung sichergestellt werden“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Kassenverbands.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung