Politik

Krankenhaustag: Experten kritisieren Hybrid-DRG heftig

  • Dienstag, 18. November 2025
/natali_mis, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die von der Politik vorgesehene Weiterentwicklung der Hybrid-DRG sei nicht sinnvoll, enthalte viele nicht wirklich ambulant zu erbringende Leistungen und es dürfe keine weitere Ausweitung der Fälle geben, erklärten einige Experten gestern auf dem Deutschen Krankenhaustag.

Die spezielle sektorengleiche Vergütung wurde Anfang 2024 eingeführt. Bestimmte ambulante und stationäre Eingriffe werden demnach nach der gleichen Vergütung erbracht. Ziel ist die verstärkte Ambulantisierung von Leistungen.

Dass die benötigte Fallzahl der Hybrid-DRG politisch festgelegt werde, sei schwierig für die Umsetzung, erklärte Michael Weber, Präsident des Verbands leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK). So sollten eine Million bislang stationäre Fälle gefunden werden, die künftig sowohl ambulant als auch stationär erbracht und abgerechnet werden könnten. Bis 2030 sind mindestens zwei Millionen Fälle vorgesehen. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat erst vor wenigen Tagen entschieden, dass ab dem kommenden Jahr 69 Hybrid-DRG statt wie bislang 22 gelten sollen.

Weber sprach sich zwar für Ambulantisierung aus, allerdings sollte die Erweiterung auf der Basis von medizinischen Entscheidungen vorangetrieben werden, man dürfe sich nicht rein an Zahlen orientieren. Deshalb müsse im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) eine Begrenzung dieser Fälle festgelegt werden, forderte Weber. Eine weitere Steigerung sei erst sinnvoll, wenn die Auswirkungen der aktuell ausgewählten Fälle analysiert worden sind.

„Mir ist gar nicht klar, warum Hybrid-DRG Ambulantisierung sind“, sagte auch Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Das InEK setzt die politische Maßgabe um, entsprechende Leistungen und Fälle zu den Hybrid-DRG zu sortieren. Ob Hybrid-DRG der technisch richtige Weg zur Ambulantisierung sei, müsse man nochmal prüfen, so Heimig.

992.000 vollstationäre Fälle habe man den aktuell knapp 70 Hybrid-DRG zugeordnet, erklärte er weiter. Die ersten knapp 300.000 Fälle und 22 Hybrid-DRG waren Heimig zufolge noch gut ambulantisierbar. Bei vielen Fällen, die jetzt dazu gehörten, sei er sich da nicht mehr sicher. Bezüglich der geplanten Ausweitung von bis zu zwei Millionen Fälle, wisse er zudem nicht, welche Bereiche noch hinzugezählt werden könnten.

Eine weitere Herausforderung sei die Finanzierung. Derzeit liegt die Vergütung zwischen dem EBM-Katalog aus dem ambulanten und den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) aus dem stationären Bereich. Ab 2030 soll die Vergütung so abgesenkt werden, dass sie das Niveau des ambulanten Bereichs erreicht.

Heimig schätzt, dass es ziemlich schwer werden wird, eine gesetzliche Grundlage für die Kosten und einen realistischen Preis zu verhandeln. Die Vertragsparteien – also der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – sollen in diesem Jahr ein Konzept für die künftige Finanzierung vereinbaren.

Auch Roland Laufer, Geschäftsführer des Bereichs Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung bei der DKG, kritisierte die aktuelle Ausgestaltung der Hybrid-DRG deutlich. Dies sei eher ein Kürzungsinstrument als eines, dass die Versorgung verbessere.

Dass unter den Leistungen Behandlungen wie „offene Reposition Schienbeinbruch mit Platte“, „Aufbohrung Herzkranzgefäße“ oder „Verödung Herzgewebe“ seien, zeige, dass man diese Leistungen doch besser stationär erbringen sollte.

„Wir sind am Ende der Möglichkeiten an Leistungen, die gleichermaßen im vertragsärztlichen als auch im stationären Bereich gemacht werden können“, sagte Laufer. Hier müsse der Gesetzgeber dringend nachjustieren.

cmk

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