Politik

Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen gewählt

  • Mittwoch, 8. August 2018
Carola Reimann (li) und Sandra Mehmecke (re) nach der Präsidentschaftswahl während einer Pressekonferenz. /dpa
Carola Reimann (links) und Sandra Mehmecke nach der Präsidentschaftswahl. /dpa

Hannover – Die Mitglieder der Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen haben die Gesundheits- und Krankenpflegerin Sandra Mehmecke für die kommenden fünf Jahre zur Präsidentin gewählt. „Es ist eine große Ehre und Herausforderung zugleich, das Amt der ersten Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen zu übernehmen“, sagt Mehmecke nach der Wahl.

Sie freue sich darauf, sich gemeinsam mit der Kammerversammlung für eine starke Selbstverwaltung der Pflegeberufe einzusetzen und der Pflege eine deutlich hörbare Stimme zu geben. Neben Mehmecke wurden Nora Wehrstedt als stellvertretende Kammerpräsidentin sowie fünf weitere Personen in den Vorstand gewählt. Alle drei Berufsgruppen der Pflege sind im Vorstand vertreten.

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) betonte, die Pflegekammer werde die Bedeutung der Pflege in Niedersachsen langfristig deutlich aufwerten. Sie wünsche sich gerade im Hinblick auf eine älter werdende Gesellschaft gegenseitige Akzeptanz und einen konstruktiven Dialog zwischen allen Interessenvertretungen im Gesundheitswesen.

Neben der berufspolitischen Vertretung der größten Berufsgruppe im Gesundheits­wesen hat die Pflegekammer Niedersachsen den Auftrag, die Qualität der pflegerischen Berufsausübung in Niedersachsen sicherzustellen und auf diese Weise zu einer professionellen pflegerischen Versorgung beizutragen.

In Niedersachsen entsteht nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die dritte und bisher größte Pflegekammer Deutschlands. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Pflegekammer ist den etablierten Heilberufskammern – etwa den Ärzte- und Apothekerkammern – gleichgestellt. Mindestens 80.000 Pflegefachkräfte mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind Mitglied der Kammer.

Ende 2016 hatte der Niedersächsische Landtag das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege verabschiedet. Anfang 2017 trat es in Kraft. Im März 2017 nahm der Errichtungsausschuss seine Arbeit auf, um die Mitglieder zu registrieren und die Wahl zur ersten Kammerversammlung vorzubereiten. Im Juni 2018 konnten mehr als 46.000 wahlberechtigte Mitglieder der Pflegekammer erstmals ihre Vertreter in die Kammerversammlung wählen, die heute ihren Vorstand wählten.

Nach zwei Jahren soll es eine Bewertung geben, inwiefern sich die Arbeit der Kammer auswirkt. Auch die Organisation der Kammer soll dann untersucht werden. Kritik an der Pflegekammer gibt es vor allem wegen der Zwangsmitgliedschaft ihrer Mitglieder. Fachkräfte der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderpflege in Niedersachsen müssen 0,4 Prozent ihres zu versteuernden Jahresgehalts als Beitrag beahlen.

may/dpa

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