Niedersachsens Pflegekräfte haben erste Kammerversammlung gewählt
Hannover – Die Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen ist beendet. In der Zeit vom 13. bis 28. Juni hatten die 46.742 registrierten Pflegefachkräfte in Niedersachsen zum ersten Mal die Möglichkeit, ihre Vertreter für die erste Kammerversammlung zu wählen.
14.146 von ihnen (30,3 Prozent) machten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Davon waren allerdings 1.655 Stimmen ungültig. Als Gründe dafür nannte Manuel Ahting, Geschäftsführer der Geschäftsstelle der Pflegekammer Niedersachsen, „vor allem fehlende oder falsch einsortierte Wahlausweise, wodurch eine Wahlberechtigung nicht geprüft werden konnte“.
Die Kammerversammlung besteht aus 31 Mitgliedern. 20 der gewählten Vertreter entstammen der Gesundheits- und Krankenpflege, acht der Altenpflege und drei der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. 14 von ihnen sind Frauen, 17 sind Männer. Insgesamt standen 224 Personen zur Wahl – sowohl als Einzelkandidierende als auch auf 24 Wahllisten. In die Versammlung gewählten wurden Vertreter von zwölf Listen.
„Damit gestalten in Niedersachsen erstmals in der Berufsgeschichte die Pflegenden ihre Berufsangelegenheiten selbst“, sagte Katrin Havers, Vorsitzende des Errichtungsausschusses, nach der Verkündung der Wahlergebnisse. „Ich freue mich, dass ganz unterschiedliche Tätigkeitsfelder der Pflege und ganz unterschiedliche Altersgruppen in der Kammerversammlung vertreten sind.“ Das Durchschnittalter liegt bei 45 Jahren. Das jüngste Kammermitglied ist 25, das älteste Mitglied 60 Jahre alt.
Am 8. August 2018 treten die gewählten Mitglieder zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Damit beginnt die Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen. Die Kammerversammlung wählt das Präsidium und die übrigen Mitglieder des Vorstands. Mit der konstituierenden Sitzung endet die Arbeit des Errichtungsausschusses.
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