Ärzteschaft

Prävention muss auf wissenschaftlicher Evidenz basieren

  • Freitag, 28. Juni 2024
/dragonstock, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung will mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ einen stärkeren Fokus auf Prävention und Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen legen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant dabei, viele Dinge selbst festzuschreiben. Das sorgt weiter für deutliche Kritik aus der Ärzteschaft.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, machte deutlich, dass Prävention und Therapie auf wissenschaftlicher Evidenz basieren muss und nicht auf Vorgaben von Politik und Behörden.

Mit dem Weg über eine Rechtsverordnung würde der Gesetzgeber von dem bewährten Grundsatz abrücken, dass die Politik einen rechtlichen Rahmen vorgibt, den die Selbstverwaltung evidenzbasiert ausgestaltet, sagte er.

Dieser Eingriff in die Kompetenzen der Selbstverwaltung führe „nicht zu einer besseren Versorgung, sondern gefährdet die Qualität und Akzeptanz von Vorsorgeuntersuchungen und führt zu ordnungspolitischem Chaos“.

Auch soll mit dem Entwurf der Einsatz von cholesterinsenkenden Medikamenten (Statinen) gefördert werden, sodass nach dem Gesetz künftig zwei Millionen Menschen zusätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit diesen Präparaten hätten.

„Hier greift der Bund in die etablierten und gesetzlich geregelten Verfahren des Gemeinsamen Bundesaus­schusses ein, der auf Grundlage evidenzbasierter Daten und Studien bewertet, wann ein Leistungsanspruch auf eine medikamentöse Therapie gegeben ist und wann nicht“, moniert Reinhardt.

Zudem komme in dem Entwurf zu kurz, neben diesen primärpräventiven Ansätzen verstärkt auch verhaltens­präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Herzgesundheit und zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Er­kran­kungen zu fördern. Dazu gehörten beispielsweise Informationen und Anreize für mehr Bewegung und eine ge­sunde Ernährung im Zusammenspiel mit einer koordinierten Versorgung durch Haus- und Fachärzte.

Nicht sinnvoll sind aus Sicht des BÄK-Präsidenten die in dem Referentenentwurf vorgesehenen Präventions­gutscheine und Beratungsgespräche in Apotheken. Hierbei handele es sich lediglich um teure Parallelangebote, die den Arztbesuch und die ärztliche Präventionsberatung niemals ersetzen können. „Eine ärztliche Vorsorge­untersuchung ist weit mehr als ein Laborbefund oder ein Blutdruckwert“, so Reinhardt.

Von der Anamnese über Diagnostik und Differenzialdiagnostik bis zur Therapie hätten Ärzte immer einen ganz­heitlichen Blick auf einen Menschen. Apotheken seien von großer Bedeutung für die qualifizierte Versorgung mit Arzneimitteln. Sie seien aber keine Arztpraxen-to-go. „Das muss die Politik im Interesse der Patientinnen und Patienten endlich anerkennen.“

may/EB

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