Prävention von Gewalttaten: Bessere psychiatrische Versorgung statt neuer Meldepflichten

Hannover – Der 130. Deutsche Ärztetag hat Bund und Länder aufgerufen, Gewaltprävention bei Menschen mit psychischen Erkrankungen konsequent über eine bessere Versorgung, statt über neue Meldepflichten umzusetzen. Eine Ausweitung staatlicher Eingriffe zulasten der ärztlichen Schweigepflicht lehnten die Abgeordneten ab.
Nach Gewalttaten in Deutschland und der Schweiz durch Menschen mit psychischen Erkrankungen streben verschiedene Bundesländer Gesetzesänderungen zur Ausweitung der Meldepflichten von Kliniken an. So soll die Polizei beziehungsweise die Sicherheitsbehörden über die Entlassung aus der Unterbringung informiert und ihnen personenbezogene Daten übermittelt werden.
Hessen hat als erstes Bundesland im Dezember 2025 Änderungen zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) beschlossen. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen Gesetzentwürfe vor, in anderen Bundesländern ist eine Gesetzesänderung geplant, sechs Länder sehen aktuell keinen Änderungsbedarf. Das hat eine Recherche des Deutschen Ärzteblatts gezeigt.
„Mit einer Ausweitung der Meldepflichten geht eine Einschränkung der ärztlichen Schweigepflicht einher“, warnte der Ärztetag in Hannover. Dies könne Menschen mit psychischen Erkrankungen davon abhalten, sich medizinische Hilfe zu suchen und somit unter Umständen mit einem erhöhten Risiko für Gewalttaten einhergehen.
Entscheidend sei daher eine frühzeitige, kontinuierliche und bedarfsgerechte Behandlung. Insbesondere psychiatrische Einrichtungen und sozialpsychiatrische Dienste müssten gestärkt werden. Nur durch Behandlung unter ärztlicher Leitung und Verantwortung könne nachhaltige Gewaltprävention bei psychisch kranken Menschen gelingen, nicht aber durch Stigmatisierung, konstatierten die Delegierten auf dem Ärztetag.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) empfiehlt in einem Papier vom Dezember 2025 diese und weitere Maßnahmen. Unter anderem fordert die Fachgesellschaft bedarfsadaptierte aufsuchende Versorgungsangebote für Hochrisikogruppen und forensisch-psychiatrische Fachstellen mit klaren Datenschutzstandards bei den Sicherheitsbehörden zu etablieren.
In dem Empfehlungspapier zeigte sich die DGPPN auch sehr besorgt über einen Entschließungsantrag des Bundesrates vom 30. Januar, in dem ein „unverhältnismäßig großer Fokus“ auf sicherheitspolitische Maßnahmen gelegt werde.
In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem zum Verbessern des Datenaustauschs zwischen den Bundesländern aufgefordert. Der diesjährige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Andreas Philippi (SPD) hatte indes auf mehr Rechtssicherheit und bundeseinheitliche Standards dadurch hingewiesen.
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