Kritik an geplanter Weitergabe psychologischer Daten in Niedersachsen

Köln/Hannover – Das Land Niedersachsen plant mit einem neuen Gesetz die Weitergabe bestimmter psychologischer Patientendaten an die Polizei. Ziel ist laut Staatskanzlei unter anderem der Schutz vor potenziell gewalttätigen Personen. Eine Gruppe von 20 Organisationen und diversen Einzelpersonen rund um das Komitee für Grundrechte und Demokratie übt Kritik an dem Vorstoß. „Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht“, erklärte der Verein heute in Köln.
Bereits im Januar hatte die rot-grüne Landesregierung dem Entwurf eines „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“ zugestimmt und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Neu ist unter anderem die Datenübermittlung zur Gefahrenabwehr nach dem neuen Paragrafen 38. Die Weitergabe sei inhaltlich begrenzt auf Daten zur Identifikation der Betreffenden und der von ihnen ausgehenden Gefahr. Eine Auskunftspflicht von Sozialpsychiatrischem Dienst oder Unterbringungseinrichtungen werde nach einer Kann-, Soll- oder Muss-Regelung gestaffelt.
Das Grundrechtekomitee sieht den Entwurf als Teil einer bundesweiten Entwicklung. Schon CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann habe ein Register für „psychisch kranke Gefährder“ gefordert. „Es wird auf althergebrachte Vorurteile zurückgegriffen, nach denen diese Menschen als unberechenbar und potenziell gefährlich gelten“, hieß es in der Erklärung. Diese Vorurteile würden zur Durchsetzung sicherheitspolitischer Verschärfungen genutzt. Das Komitee forderte, keine Gesundheitsdaten auszuhändigen.
Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte betont, dem Entwurf sei eine sorgfältige Prüfung vorausgegangen. Wichtig seien sowohl der Schutz von Patienten als auch der Beschäftigten in Psychiatrien sowie die allgemeine Sicherheit. „Deswegen steht bei der Gesetzesänderung ein verbesserter Datenaustausch zwischen Kliniken, Sozialpsychiatrischem Dienst und der Polizei im Vordergrund. Zudem wurde der Gefahrenbegriff erweitert, um auch bei Vorliegen latenter Fremdgefährdung Handlungsmöglichkeiten zu haben“, so Philippi.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: