Praxisinfo zum Versichertenstammdatenmanagement
Berlin – Um Ärzte und Psychotherapeuten den Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erleichtern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine neue Praxisinformation veröffentlicht. Sie informiert über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und erläutert, was Praxen dabei beachten sollten.
Das VSDM ist die erste vom Gesetzgeber vorgeschriebene Online-Anwendung der eGK. Dabei werden in der Praxis die Versichertendaten auf der eGK überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Mit Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wird das VSDM für Praxen verpflichtend: Ärzte und Psychotherapeuten müssen dann den Datenabgleich bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Anderenfalls drohen Honorarkürzungen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass sämtliche Praxen bis spätestens Juli 2018 an die TI angeschlossen sein müssen. Aufgrund bestehender Verzögerungen in der Bereitstellung erforderlicher TI-Komponenten soll der Startschuss jedoch auf den 31. Dezember 2018 verschoben werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat dafür eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Diese Verordnung zur Fristverlängerung der Einführung der Telematikinfrastruktur für Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen sei dem Bundesrat zugleitet worden, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes heute.
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