Versichertenstammdatenmanagement erst ab 2019 Pflicht

Berlin – Der Bundesrat hat die Fristverlängerung für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VDSM) beschlossen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Damit muss der Online-Datenabgleich erst ab dem 1. Januar 2019 durchgeführt werden – ein halbes Jahr später als bislang vorgesehen. Nach dem E-Health-Gesetz ist der Online-Datenabgleich Pflicht. Anderenfalls drohen den Ärzten und Psychotherapeuten solange Honorarkürzungen von pauschal einem Prozent, bis die Prüfung durchgeführt wird.
Der KBV zufolge ist die Fristverlängerung notwendig, da eine Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) bislang nicht möglich war, weil die notwendigen Komponenten wie Konnektor und Kartenterminal noch nicht zur Verfügung standen. Der Anschluss ist erforderlich, damit Praxen die Daten des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgleichen und aktualisieren können.
„Wir haben stets vehement darauf hingewiesen, dass die Frist angesichts der noch immer fehlenden Technik zu kurz ist“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Zudem würden die damit verbundenen Honorarkürzungen die Falschen treffen.
Mittels VSDM sollen laut KBV die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der eGK gespeichert sind, aktuell gehalten werden. Bislang könnten diese Informationen zwar in der Praxis eingelesen, aber nicht aktualisiert werden. Zudem könnten niedergelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nicht elektronisch prüfen, ob die Karte gültig ist.
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