Praxisinformation erläutert Details zur Videosprechstunde
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Praxisinformation zur Videoprechstunde veröffentlicht. Ab 1. April besteht die Möglichkeit, bei bestimmten Krankheitsbildern die Verlaufskontrolle per Video durchzuführen und als Kassenleistung über den EBM abzurechnen. Interessierte Vertragsärzte können sich mithilfe der Praxisinformation effektiv auf die Nutzung des neuen Angebotes vorbereiten.
Der Flyer gibt einen Überblick, wie eine Videosprechstunde abläuft, bei welchen Krankheitsbildern sie möglich ist und welche Ausstattung Ärzte dafür benötigen. Zudem werden die wesentlichen Punkte der technischen Vereinbarung und der Vergütungsregelung zusammengefasst.
Zudem hat die KBV eine Patienteninformation zum Ausdrucken erstellt, die Ärzte ihren Patienten als Vorbereitung auf die Videosprechstunde mitgeben können. Ärzte habe die Möglichkeit, den Termin für die Videosprechstunde, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den individuellen Einwahlcode direkt in das Informationsblatt einzutragen.
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