Ärzteschaft

Praxisinformation erläutert Details zur Videosprechstunde

  • Freitag, 31. März 2017

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Praxisinformation zur Video­prechstunde veröffentlicht. Ab 1. April besteht die Möglichkeit, bei bestimmten Krank­heits­bildern die Verlaufskontrolle per Video durchzuführen und als Kassenleistung über den EBM abzurechnen. Interessierte Vertragsärzte können sich mithilfe der Praxis­information effektiv auf die Nutzung des neuen Angebotes vorbereiten.

Der Flyer gibt einen Überblick, wie eine Videosprechstunde abläuft, bei welchen Krank­heitsbildern sie möglich ist und welche Ausstattung Ärzte dafür benötigen. Zudem werden die wesentlichen Punkte der technischen Vereinbarung und der Vergütungs­regelung zusammengefasst.

Zudem hat die KBV eine Patienteninformation zum Ausdrucken erstellt, die Ärzte ihren Patienten als Vorbereitung auf die Videosprechstunde mitgeben können. Ärzte habe die Möglichkeit, den Termin für die Videosprechstunde, die Internetadresse des Video­dienst­anbieters und den individuellen Einwahlcode direkt in das Informationsblatt einzutragen.

hil/sb

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