Politik

Preise für Behandlungen stiegen im Krankenhaus überproportional

  • Freitag, 16. Februar 2018
/txakel, stock.adobe.com
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Berlin – Die Preise für ärztliche Leistungen sind seit dem Jahr 2013 im Krankenhaus­bereich doppelt so stark angestiegen wie in den Arztpraxen. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor. Demnach erhöhten sich innerhalb von sechs Jahren die Preise im Krankenhaus um 15,8 Prozent, im ambulanten Bereich um 7,3 Prozent.

Der Grund für die unterschiedliche Entwicklung liegt dem Zi zufolge in den gesetz­lichen Vorgaben. Nach Paragraf 10 Absatz 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) richtet sich die jährliche Veränderungsrate für den Basisfallwert grundsätzlich nach dem Anstieg der Kosten. Steigen die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter der Versicherten stärker als die Kosten, wird diese höhere Rate an die Krankenhäuser weitergegeben (Meistbegünstigungsklausel).

Verhandlung mit den Kassen

Auch für die Leistungen der niedergelassenen Ärzte wird laut Zi jährlich ein Punktwert festgelegt. Dieser muss aber mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. Es fehle jedoch eine entsprechende Regelung wie im Krankenhausentgeltgesetz, durch die sichergestellt würde, dass die Krankenkassen Erträge in wirtschaftlich guten Zeiten auch an die Praxen weitergeben.

Durch die Meistbegünstigungsklausel sollen insbesondere die Personalkosten in den Krankenhäusern finanziert werden, so das Zi. Die Personalkosten machen dem Institut zufolge etwa 66 Prozent aller Kosten eines Krankenhauses aus. Dabei stieg der Basisfallwert für die Krankenhäuser deutlich stärker als der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts, sodass im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung mehr Geld in die Krankenhäuser floss.

In den Arztpraxen liegt der Personalkostenanteil mit etwa 75 Prozent deutlich höher als in den Krankenhäusern. Die Entwicklung des Orientierungswerts blieb aber ein Drittel hinter der allgemeinen Nominallohnentwicklung zurück.

„Im Ergebnis führt dies dazu, dass Arztpraxen immer weniger Wert werden“, erklärte Zi-Geschäftsführer Dominik von Stillfried. Im Vergleich zu den Krankenhäusern sei das eine einseitige und nicht nachvollziehbare Benachteiligung der Vertragsärzte. „Wer die Niederlassung fördern will, muss hier ansetzen“, so von Stillfried.

hil/sb

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