Politik

Krankenhaus: DRG-System soll umgebaut werden

  • Mittwoch, 7. Februar 2018
/VILevi, stock.adobe.com
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Berlin – Union und SPD planen eine grundlegende Umgestaltung des DRG-Systems. Bislang sind die Personalkosten in die einzelnen DRGs eingerechnet. Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, sollen sie künftig unabhängig von den Fallpauschalen und krankenhausindividuell vergütet werden. Demnach finanzieren sich die Kranken­häuser in der Zukunft aus einer Kombination aus Fallpauschalen und einer Pflegekostenvergütung. Die DRG-Berechnungen werden dabei um die Pflege­personalkosten bereinigt.

Als größtes Problem in der Krankenhausfinanzierung benennen die Krankenhäuser immer wieder die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Bundes­länder. Auch Union und SPD betonen erneut ausdrücklich die Bedeutung einer ausreichenden Investitionskostenfinanzierung – insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung der Krankenhäuser. „Um eine gute stationäre Versorgung sicher­zustellen, sind deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstruk­turierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Die Länderkompetenz in der Krankenhausplanung und die Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung bleiben erhalten.“

Strukturfonds um vier weitere Jahre verlängert

Im Krankenhausstrukturgesetz aus dem Jahr 2016 haben Union und SPD in der vergangenen Legislaturperiode den Strukturfonds begründet. Dabei gibt der Bund 500 Millionen Euro dazu, wenn die Länder ihrerseits 500 Millionen Euro für den Umbau von Krankenhäusern zum Beispiel in ambulante Einrichtungen zur Verfügung stellen. Die erste Runde des Strukturfonds war ein voller Erfolg. Deshalb soll der Fonds für weitere vier Jahre in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr fortgesetzt werden. Bei der Finan­zierung des Fonds hat sich dabei die SPD durchgesetzt, die eine hälftige Finanzierung von Bund und Ländern befürwortete, während die Union eine Finanzierung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds angestrebt hatte.

Änderungen wird es auch bei der Organisation der Notfallversorgung geben. Bislang liegt der Sicherstellungsauftrag bei der Notfallversorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Weil sich in den vergangenen Jahren immer mehr Patienten in den Notaufnahmen der Kliniken behandeln ließen, forderten die Krankenhäuser, im Bereich der Notfallversorgung an dem Sicherstellungsauftrag beteiligt zu werden. Diesem Wunsch wird nun entsprochen. „Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskranken­haus­gesellschaften und KVen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen.“

Bessere Vernetzung von ambulantem und stationärem Bereich

Union und SPD betonen die Bedeutung einer guten Arbeitsteilung und Vernetzung zwischen der Grund- und Regelversorgung sowie Zentren für schwerwiegende, komplexe oder seltene Erkrankungen. Um spezialmedizinische Kompetenz auch in die Fläche zu bringen, sollen die Zentren auch mit ambulanten Schwerpunktpraxen zusammenarbeiten. Zudem sollen „die notwendigen Instrumente der Qualitäts­sicherung“ für die Ausweisung der Zentren weiterentwickelt werden.

fos

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