Arzneimittelreport 2016: Einsparpotenzial durch Biosimilars

Berlin – Durch den konsequenten Einsatz von Biosimilars, Nachahmerprodukten von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika), könnten in den nächsten fünf Jahren mehr als vier Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingespart werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Barmer GEK „Arzneimittelreport 2016“, der sich in diesem Jahr dem Themenschwerpunkt „biotechnologisch hergestellte Arzneimittel“ widmet. „Bei einer Therapie mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sollten Biosimilars verstärkt angewendet werden, zumal die Versorgungsqualität nachweislich nicht darunter leidet“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Christoph Straub, heute bei der Präsentation des Reports in Berlin.

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel waren bislang Nischenprodukte. Mittlerweile würden sie jedoch zu Massenprodukten und verursachten bereits 21 Prozent der gesamten Arzneimittelkosten. Sie seien ein entscheidender Grund für die starke Ungleichheit bei der Verteilung der Arzneimittelausgaben unter den Versicherten, sagte Straub. Dem Report zufolge ist zwischen den Jahren 2010 und 2015 der Anteil der Versicherten, die ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel erhalten haben, im ambulanten Sektor von 3,1 auf 4 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Ausgaben für diese Arzneimittel um mehr als 40 Prozent gewachsen.
„Es geht uns aber nicht darum, durch Biosimilars auf die Kostenbremse zu treten, sondern darum, überflüssige Ausgaben zu vermeiden und das Geld stattdessen sinnvoll an anderer Stelle in der medizinischen Versorgung einzusetzen“, betonte der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK. Die Grundlagen dafür seien vorhanden. Bereits jetzt liefen die Patente für äußerst umsatzstarke Originale aus und könnten durch die preiswerteren Nachahmerpräparate ersetzt werden. Würden Ärztinnen und Ärzte Biosimilars sachgerecht und konsequent verschreiben, würden allein bei der Barmer GEK jedes Jahr mehr als 100 Millionen Euro frei. „Diesen Schatz gilt es zu heben“, so Straub.
Regionale Unterschiede bei der Biosimilar-Verordnung
In der Tat differieren die Biosimilar-Verordnungsquoten je nach Kassenärztlicher Vereinigung um fast 100 Prozent: Während Ärzte in Bremen in 54,2 Prozent der Fälle Biosimilars verordnen, sind es im Saarland nur 27,4 Prozent. „Medizinisch lassen sich diese enormen regionalen Differenzen bei den Verordnungsquoten nicht erklären“, erläuterte Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken und Autor des Arzneimittelreports. Dass viele Ärzte Biosimilars nur selten verordnen, könnte an der Informationspolitik der Pharmahersteller liegen. Es komme aber auch auf die Kassenärztlichen Vereinigungen an. Sie sollten noch stärker über Biosimilars informieren und mögliche Vorurteile ausräumen.
„Biosimilars sind Kopien eines Biologikums nach dessen Patentablauf. Genauso wenig wie die verschiedenen Herstellungschargen des Originals miteinander identisch sein können, kann ein Biosimilar hierzu identisch sein“, erläuterte Grandt, der gleichzeitig Mitglied im Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist. Es sei aber sichergestellt, dass die Unterschiede so gering seien, dass Wirksamkeit und Verträglichkeit dem Referenzarzneimittel entspreche.
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