Ärzteschaft

Probatorische Sitzungen während Krankenhausbehandlung auch in psychotherapeutischer Praxis möglich

  • Dienstag, 24. März 2026
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
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Berlin – Probatorische Sitzungen sind künftig bereits während einer Krankenhausbehandlung auch in der psychotherapeutischen Praxis zu ermöglichen. Diese Änderung der Psychotherapie-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Schritt.

„Die neue Regelung ist ein wichtiger Baustein, um für Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung nach einem stationären Aufenthalt zu erleichtern“, schreibt Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, in einer Mitteilung.

Denn bei den ersten Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus handele es sich um eine besonders vulnerable Phase, in der es zu Symptomverschlechterungen, Rückfällen und Rehospitalisierungen kommen könne. Eine unmittelbare ambulante psychotherapeutische oder psychiatrische Weiterbehandlung könne dieses Risiko erheblich mindern.

Bislang war die Durchführung probatorischer Sitzungen während einer Krankenhausbehandlung regelhaft nur in den Räumlichkeiten des Krankenhauses zulässig. Eine Ausnahme davon bildeten nur schwer psychisch erkrankte Patienten, die im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung nach der KSVPsych-Richtlinie versorgt werden. Bei ihnen war die Durchführung probatorischer Sitzungen auch in der vertragspsychotherapeutischen Praxis zulässig.

Die neue Regelung sei auch wichtig, weil die Durchführung probatorischer Sitzungen in den Räumlichkeiten des Krankenhauses für viele Psychotherapeutinnen im Praxisalltag aufgrund der Distanz oft nur begrenzt umsetzbar sei, betonte die BPtK-Präsidentin. Die Durchführung sei jedoch nach einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung auch per Videobehandlung möglich und dadurch leichter umzusetzen.

PB

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