Prozess um Tod eines Kindes nach Routine-OP: Geldstrafen für Ärzte

Hamburg – Im Prozess um den Tod eines Neunjährigen nach einer Routine-Operation vor 16 Jahren hat das Landgericht Hamburg zwei Hals-Nasen-Ohren-Ärzte zu Geldstrafen verurteilt.
Der 65-jährige Operateur habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, erklärte heute die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas. Er bekam eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 440 Euro.
Der ehemalige Mitinhaber der Praxis in Hamburg-Harburg sei der Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig. Den 69-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 75 Euro. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten beide Geldstrafen in voller Höhe als vollstreckt.
Der Junge war im März 2007 an der Nase operiert worden, um seine Atmung zu verbessern. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen, der Neunjährige starb eine Woche später. Die Anklage warf dem Operateur vor, er habe den Vater des Kindes vor der Operation nicht ausreichend aufgeklärt.
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