Vermischtes

Urteil: Sechs Jahre Haft für ehemaligen Oberstaatsanwalt

  • Freitag, 12. Mai 2023
Andreas Hohnel (l-r), Rechtsanwalt des angeklagten ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalts, der Angeklagte und David Püschel, Rechtsanwalt des angeklagten ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalts, stehen vor Prozessauftakt zusammen. /picture alliance, Andreas Arnold
Andreas Hohnel (l-r), Rechtsanwalt des angeklagten ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalts, der Angeklagte und David Püschel, Rechtsanwalt des angeklagten ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalts, stehen vor Prozessauftakt zusammen. /picture alliance, Andreas Arnold

Frankfurt am Main – Ein ehemaliger Oberstaatsanwalt ist vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption habe sich der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht, urteilten die Richter heute.

Ein mitangeklagter Unternehmer wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der 55-jährige ehemalige Topjurist war Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Ausgelöst wurden die Ermittlungen von seiner früh­e­­ren Lebensgefährtin, die Alexander B. nach eigenen Worten mit den Schmiergeldern maßgeblich finanziell unterstützt hatte.

Der ehemalige Oberstaatsanwalt und der mitangeklagte Unternehmer hatten gemeinsam eine Firma gegrün­det, die Sachverständige für die Justiz vermittelte. Oberstaatsanwalt Alexander B. war heimlich an den Gewin­nen beteiligt. Auch von einer weiteren Firma erhielt er Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie ging von einem be­sonders schweren Fall aus. Alexander B. sei mit einem „erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe“ vorgegangen. Neben dem materiellen Schaden habe er dem Ansehen der hessischen Justiz massiv geschadet. Die Verteidigung sah keine Untreue und plädierte für maximal vier Jahre.

In seinem Schlusswort hatte sich B. vorgestern reumütig gezeigt: „Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.“ Wie auch immer das Urteil ausfalle: „Dieses Stigma trage ich zu Recht“.

Der Landesrechnungshof hatte in einem Prüfbericht 2022 festgestellt, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. „Dies hat ein Handeln, wie im Fall von Alexander B., über viele Jahre hinweg begünstigt.“ Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.

Mit dem Urteil ist der Komplex nicht beendet: Gegen zwei ehemalige Kollegen – einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt – wird weiter ermittelt. Das Land Hessen macht gegenüber Alexander B. zudem Regress­ansprüche „in einem höheren Millionenbetrag“ geltend.

dpa

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