Psychologen rufen nach Gesamtstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Berlin – Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) setzt sich für eine bundesweit einheitliche Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein. Hintergrund ist der Weltfrauentag am 8. März.
Der BDP verweist auf Zahlen des Deutschen Instituts für Menschenrechte wonach mehr als zwei Frauen oder Mädchen täglich Opfer eines (vorsätzlich) versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts werden.
Damit liege Deutschland im europäischen Vergleich mit 0,89 geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten an Frauen pro 100.000 Einwohner sehr weit vorn, hieß es vom BDP. 54 Prozent der weiblichen Opfer werden demnach im sozialen Nahraum von (Ex-)Partnern oder Familienangehörigen getötet. Der BDP schätzt die Dunkelziffer noch deutlich höher sein.
Demgegenüber stehen laut BDP fehlende Aufnahmekapazitäten in Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen: Laut „Monitor Gewalt gegen Frauen“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte waren 2022 Schutzeinrichtungen bundesweit zu mehr als zwei Drittel des Jahres komplett belegt und es fehlten Aufnahmekapazitäten für rund 15.000 Betroffene.
Rund 80 Prozent der Fortbildungen für relevante Akteure wie Polizei und Justiz wurden dem Monitor zufolge auf freiwilliger Basis angeboten. Kein Bundesland habe ein sektorübergreifendes Konzept besessen und auch landesfinanzierte Beratungseinrichtungen für Täter gab es kaum.
Der BDP fordert deshalb zum Schutz Betroffener und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt „eine entschlossene und bundesweite Umsetzung der in Deutschland seit 2018 ratifizierten Istanbul-Konvention“. Zentrale Aspekte seien der Opferschutz, die Prävention und Strafverfolgung. Wichtig sei eine flächendeckende Finanzierung, um die Anforderungen des Gewalthilfegesetz entsprechend umsetzen zu können.
Darüber hinaus braucht es dem Berufsverband zufolge eine ausreichende Anzahl an Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen sowie die systematische Weiterentwicklung der Konzepte für die Gefährdungsanalyse und das Gefährdungsmanagement. Fortbildungsmaßnahmen für relevante Akteure sollen verpflichtend und standardisiert sein. Der Ausbau der Täterarbeit zur besseren Prävention solle vorangetrieben werden.
„Die Einbeziehung von psychologischer Expertise kann maßgeblich zu einer Verbesserung bei der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen und Konzepte beitragen“, konstatiert der BDP abschließend.
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