Ärzteschaft

Psychologenverband will Gütesiegel für Beratungsangebote im Internet einführen

  • Montag, 22. Mai 2017

Hamm – Angesichts der Inflation von psychologischen Beratungsangeboten im Internet will der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) ein Gütesiegel einführen. Dieses solle die Nutzer über die Qualität der Apps und anderen Angebote informieren und mehr Transparenz schaffen, teilte der Verband nach einem entsprechenden Beschluss gestern in Hamm mit.

In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Start-ups mit automatisierten psycholo­gischen und sogar psychotherapeutischen Angeboten im Internet deutlich zugenom­men. Mit Sorge beobachtet der BDP demnach, dass bei dieser Entwicklung die Qualität häufig nicht gewährleistet ist. „Zum Schutz der Ratsuchenden sehen wir es als beson­ders wichtig an, die Qualität und den Datenschutz bei psychologischen Angeboten zu gewährleisten“, erklärte BDP-Präsident Michael Krämer.

Für „besonders bedenklich“ hält es Julia Scharnhorst vom Berufsverband, „wenn sich Angebote zweifelhafter Qualität an Menschen mit psychischen Erkrankungen richten und dabei eine zügige Inanspruchnahme geprüfter wirksamer Therapien verzögern oder diese sogar verhindern". Die Hilfsangebote aus dem Internet seien eine wichtige Ergänzung der bestehenden Interventionsformen und dürften nicht durch Geschäfte­macherei in Verruf geraten.

Das Gütesiegel „Psychologisches Gesundheitsangebot“ wird für die Dauer eines Jahres vergeben und verlängert sich automatisch, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei inhaltlichen Veränderungen ohne Nachprüfung verliert das Siegel seine Gültigkeit.

Geprüft wird unter anderem, ob die Inhalte der Webseiten oder Apps auf abgesicherten psychologischen Erkenntnissen beruhen und ob die Nutzer über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Hinterfragt wird demnach auch, ob der Nutzer über alle Daten, die von ihm erfasst werden, informiert und um Erlaubnis gefragt wird.

Zudem müssen Kooperationen insbesondere mit der Pharmaindustrie gut sichtbar sein. Sichergestellt werden muss dem BDP zufolge auch, dass Ratsuchende bei einer krank­heits­relevanten Symptomatik an eine professionelle Heilbehandlung verwiesen werden.

afp

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