Politik

Psychotherapeuten können ab 2021 Ergotherapie verordnen

  • Freitag, 16. Oktober 2020
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Berlin – Ab dem 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen, wenn psychi­sche Erkrankungen beziehungsweise bestimmten Erkrankungen des zentralen Nerven­systems oder Entwicklungsstörungen vorliegen.

Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) be­schloss­en, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte. Hintergrund ist demnach das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Damit wurden die Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsy­chotherapeuten erweitert.

Eine konkrete ergotherapeutische Maßnahme, die laut Heilmittel-Richtlinie des G-BA zum Beispiel bei depressiven Störungen oder einem Abhängigkeitssyndrom verordnet werden darf, ist beispielsweise Hirnleistungstraining, schreibt die KBV. Die Verordnung sei möglich bei einer Erkrankung aus dem Indikationsspektrum der Richtlinien-Psycho­therapie, zum Beispiel bei Angststörungen.

Außerdem könne sie bei einer Erkrankung erfolgen, bei der eine neuropsychologische Therapie angewendet werden könne. Darüber hinaus ist laut KBV eine Verordnung mög­lich bei allen anderen Diagnosen des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10 – bei diesen Indikationen ist allerdings der behandelnde Arzt zu informieren und die Verordnung bei Bedarf mit ihm abzustimmen.

Der Beschluss des G-BA zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie wird nun zunächst vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft. Vorgesehen ist, dass die Regelung ab Januar 2021 gilt, wenn auch die neue Heilmittel-Richtlinien in Kraft tritt.

may/EB

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