Ärzteschaft

Psychotherapeuten­kammer will Kurskorrektur beim Innovationsfonds

  • Dienstag, 6. Oktober 2020
/gstockstudio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Innovationsfonds Projekte fördert, die das Potenzial haben, die Versorgung psychisch kranker Menschen tat­sächlich zu verbessern. „Um das sicherzustellen, bedarf es einer Kurskorrektur“, sagte Dietrich Munz, Präsident der BPtK.

Die BPtK hat in einer neuen Studie die Innovationsfondsprojekte untersucht, mit denen die Versorgung von Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen durch neue Versorgungsformen gefördert werden soll.

Die Studie zeige, dass der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ansässige Inno­va­tionsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördere, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es seien aber auch deutliche Defizite er­kennbar, so die BPtK.

„Projekte, die den direkten Zugang zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verhindern oder erschweren, verbessern nicht die Versorgung. Genauso wenig wie Pro­jekte, die nicht erkennen lassen, in welcher Struktur- und Prozessqualität psychisch kranke Menschen versorgt werden“, erläutert Munz.

Ländliche Regionen vernachlässigt

Die geförderten Projekte sind nach Analyse der BPtK sehr heterogen. Zum einen fördere der Innovationsfonds für Kinder und Jugendliche Projekte zur Versorgung und Prävention psychischer Erkrankungen, die das Potenzial für eine positive Weiterentwicklung haben. Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen, die in ländlichen Regionen leben, werde dagegen zu wenig geför­dert.

Eine andere konzeptionelle Schwäche zeigt sich der Studie zufolge auch bei Projekten, die sich gezielt an Schwangere oder ältere und pflegebedürftige Menschen richten. Ob­wohl diese Patienten ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen hätten, werde in den geförderten Projekten kaum ein systematischer Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht oder nach Wegen gesucht Barrieren abzubauen.

Damit solche Versorgungslücken langfristig behoben werden können, sollten diese künf­tig durch spezifischere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses aufgegriff­en werden, schlägt die BPtK vor.

Die Kammer fordert, dass der Innovationsausschuss stärker auf die in den Projekten rea­lisierte Struktur- und Prozessqualität achtet und sicherstellt, dass für Patienten erkennbar wird, wenn die Standards der Regelversorgung unterschritten werden.

Der G-BA hat den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversor­gung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungs­projekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehende Versorgung ausgerichtet sind, zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Innovati­ons­fonds aufgelegt.

Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt – unter Einbeziehung externer Expertise – in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.

PB

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