Psychotherapeuten können DMP Depression künftig auch koordinieren

Berlin – Psychologische Psychotherapeuten und Fachpsychotherapeuten sollen in Ausnahmefällen künftig auch als koordinierende Leistungserbringer des Disease-Management-Programms (DMP) Depression eingesetzt werden können.
Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern beschlossen und einer Aktualisierung der Anlagen 17 (DMP Depression) und 18 (Depression – Dokumentation) der DMP-Anforderungen-Richtlinie auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zugestimmt.
Eine wesentliche Änderung liegt in der Ausweitung der Langzeitbetreuung, Dokumentation und Koordination weiterer Maßnahmen im DMP Depression auf zugelassene und ermächtigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausnahmefällen. Bislang waren dafür in Ausnahmefällen nur Fachärztinnen und Fachärzte oder spezialisierte Einrichtungen vorgesehen.
Die Langzeitbetreuung der Patienten und deren Dokumentation soll auch weiterhin grundsätzlich durch den Hausarzt im Rahmen der im Paragraf 73 SGB V beschriebenen Aufgaben erfolgen.
Der neuen Anlage zufolge können Psychotherapeuten die Koordination des DMP Depression jedoch dann übernehmen, wenn ein Patient schon vor der Einschreibung von dem Psychotherapeuten dauerhaft betreut wurde oder die Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Sie sind dazu außerdem befugt, wenn der Patient keine somatischen Hauptdiagnosen oder Komorbiditäten aufweist, die einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung oder Überwachung bedürfen, und er nicht auf eine Multimedikation, eine psychopharmakologische Medikation mit regelmäßiger Dosisanpassung angewiesen ist oder Therapien häufig wechseln.
Weitere Änderungen in den Anlagen gibt es in Hinblick auf die Diagnostik, therapeutische Maßnahmen und unterstützende Maßnahmen zur Behandlung von Depressionen. Auch das Vorgehen bei Suizidalität und die Krankenhauseinweisung für stationäre Behandlungen wurden überarbeitet.
Neu aufgenommen wurde das Vorgehen bei Nichtansprechen einer Psychotherapie oder einer medikamentösen Behandlung sowie digitale medizinische Anwendungen als unterstützende Maßnahmen. Erweitert wurden außerdem die qualitätssichernden Maßnahmen. In der Dokumentation (Anlage 18) entfallen die Schulungen, unter den nichtmedikamentösen und medikamentösen Behandlungen soll regelmäßiges körperliches Training künftig dokumentiert werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßte die Änderungen. „Der zentralen Rolle der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit depressiven Erkrankungen wird damit Rechnung getragen und unnötige Hürden für die Teilnahme am DMP werden abgebaut“, sagte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke.
Das DMP Depression müsse jedoch endlich in der Versorgungsrealität ankommen. „Auch sechs Jahre nach Einführung des DMP Depression gibt es in ganz Deutschland noch immer kein einziges anerkanntes Programm. Das muss sich nun ändern“, forderte Benecke.
DMP sind strukturierte, sektorenübergreifende Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen, die zur Verbesserung der Versorgung beitragen sollen. Sie sind darauf ausgelegt, Folgeerkrankungen und Verschlechterungen zu verhindern und die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
In der DMP-Anforderungen-Richtlinie sind die allgemeinen sowie die erkrankungsspezifischen Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen festgelegt.
Die Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patienten mit Depressionen enthalten etwa Therapieziele und Hinweise zur Therapieplanung sowie allgemeine Empfehlungen zu Behandlung. Außerdem Maßnahmen bei Komorbiditäten, Multimedikation und zum Krisenmanagement. Auch die Koordination des DMP ist darin geregelt.
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