Ärzteschaft

Psychotherapeuten müssen für angemessene Honorare fast immer klagen

  • Donnerstag, 6. Juli 2017
/zenstock, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat die langen Zeit­räume kritisiert, in denen Psychotherapeuten nicht angemessen vergütet worden seien. „Das ist unzumutbar für eine wirtschaftliche Praxisführung“, heißt es in einer Mitteilung der DPtV.

Der Berufsverband bezieht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni. Die Kasseler Richter hatten in zwei Musterverfahren (Aktenzeichen B 6 KA 36/16 R und B 6 KA 29/17 R) entschieden, dass Psychotherapeuten für das Jahr 2007 ein zu niedriges Honorar gezahlt worden ist. Bei der Bemessung der Praxiskosten einschließlich der Personalkosten sei der Bewertungsausschuss von veralteten Daten ausgegangen worden. Für das Jahr 2008 steht Psychotherapeuten hingegen kein Anspruch auf höhere Vergütung zu.

„Die Schere der Einkommen zwischen den Psychotherapeuten und den anderen Fach­arztgruppen geht immer weiter auseinander. Um zu ihrem Recht zu kommen, müssen sie immer wieder den Klageweg beschreiten“, erklärte Michael Ruh, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPtV. Psychotherapeuten müssten zudem hinnehmen, dass erst ein Jahrzehnt später rechtswidrige Honorarbeschlüsse höchstrichterlich revidiert werden.

Mit den Honorarnachzahlungen für 2007 können laut DPtV aufgrund des langen Zeitraums nur noch wenige Psychotherapeuten rechnen. Der Grund: „In der Zwischenzeit haben viele – auch auf Druck mancher Kassenärztlicher Vereinigungen – ihre Honorarwidersprüche zurückgezogen“, erklärte Ruh. Ein Widerspruch ist Voraussetzung für eine Nachzahlung.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung fordert den Gesetzgeber auf, die ange­mes­sene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der kommenden Legislatur­periode „ganz oben auf die Agenda“ zu setzen und die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu präzisieren.

pb

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