Ärzteschaft

Psychotherapie: Punktwertzuschlag in Mecklenburg-Vor­pommern

  • Freitag, 21. Juli 2017

Schwerin – Seit dem 1. April 2017 können psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen als neue psychotherapeutische Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und die AOK Nordost haben sich nun für die Startphase auf einen weiteren Punktwertzuschlag als finanzielle Ergänzung verstän­digt, die seit dem 1. Juli 2017 greift.

„Wir möchten, dass sich die neuen Leistungen bei den Psychotherapeuten im Land etablieren, damit unsere Versicherten schnell davon profitieren können“, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. „Unsere Verein­barung mit der KVMV ergänzt die bereits beschlossenen Veränderungen für die psycho­therapeutischen Leistungen.“ Ab April 2018 bildeten für Patienten die psychotherapeu­ti­schen Sprechstunden die Grundlage für weiterführende psychotherapeutische Maßnahmen und Therapien.

Auch der Vorstandsvorsitzende der KVMV, Axel Rambow, unterstreicht die Bedeutung der neuen Vereinbarung. „Ziel ist es, Menschen mit psychischen Problemen einen kurzfristig verfügbaren und direkten Zugang zum Therapeuten ohne lange Genehmi­gungs­verfahren zu ermöglichen“, sagte er. Ziel sei es, abzuklären, ob Patienten eine Therapie benötigten oder ob ihnen mit anderen Beratungs- und Unterstützungs­angeboten geholfen werden könne. „Die Vereinbarung, die über die Bundesregelungen hinausgeht, ist damit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der psychotherapeu­tischen Versorgung in unserem Bundesland“, so Rambow.

EB

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