Politik

Psychotherapeuten vermuten unzulässige Preisabsprachen bei Konnektoren

  • Mittwoch, 5. Juni 2019
/Paolese, stockadobecom
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Berlin – Die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) hat Anzeige beim Bundeskartellamt wegen unzulässiger Preisabsprache der Anbieter der Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) eingereicht. Das Bundeskartellamt hat die für die TI zuständige gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte um Stellungnahme gebeten.

Der DPtV hatte eine Preisübersicht der verschiedenen Konnektoranbieter erstellt. Da­bei sei aufgefallen, dass es „nahezu alle Anbieter identische Preise für die Konnek­to­ren und deren Anbindung an die Praxissoftware erheben“, schreibt die DPtV.

Demnach würden die Anbieter von Psyprax, Elefant, Smarty, Epikur, PsychoDat und x.isynet für die Leistungserbringer TI-Komplettpakete, sowie den Betrieb und die War­tung anbieten. Alle Anbieter (mit Ausnahme von Smarty – deutlich teurer) würden für das TI-Komplettpaket einen Preis in Höhe von 2.882 Euro erheben. Im Komplettpaket seien der Konnektor, ein Kartenterminal, die Installation in der Praxis, der Anschluss an den VPN-Zugangsdienst, die Lizenz und die Einweisung des Praxis­personals ent­halten.

Von den Krankenkassen werden die Kosten in Höhe von 2.882 Euro für das TI-Kom­plettpaket und die Kosten für den Betrieb und die Wartung der Praxis erstattet, für die alle Anbieter pro Monat einen Betrag in Höhe von 82,67 Euro erheben. Werden ein­zel­ne TI-Komponenten von Fremdanbietern erworben, erheben die Anbieter zusätzlich eine unterschiedlich hohe monatliche Wartungsgebühr (Schnittstellengebühr), für die keine Erstattung durch die Krankenkassen erfolgt und die von den Praxen selbst zu tragen ist, erläutert der BPtV weiter.

„Durch diese zusätzliche Schnittstellengebühr ist die Anbieterwahl für Komponenten der TI deutlich eingeschränkt. Für den Aufwand der Erstinstallation und den Aufwand des Praxisinhabers während der Installation der TI sollen diese einen Erstattungsbei­trag von 900 Euro erhalten. Wir beobachten, dass bisher alle Softwarehäuser diesen Betrag pauschal und vollständig einbehalten beziehungsweise in Rechnung stellen“, so die BPtV.

Der BPtV zufolge prüft das Bundeskartellamt, ob sich die unterschiedlichen Konnek­tor­anbieter möglicherweise über die Preise für die TI-Komplettpakete und die Preise für den Betrieb und die Wartung abgesprochen haben.

Von der gematik hieß es auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts, man habe die Fragen des Bundeskartellamts beantwortet. Darüber hinaus könne man zu dem Vorgang keine weiteren Angaben machen. Das Bundes­kar­tellamt äußerte sich bislang nicht.

Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Kosten für die Anbindung an die TI von den Krankenkassen getragen werden sollen. Daher hatten die Kassenärztliche Bun­desvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband Erstattunsgbeträge ausgehandelt. In den meisten Fällen bieten die Hersteller den Anschluss knapp unterhalb der Erstattungsbeträge an.

may

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