Politik

Psychotherapeuten wenden sich wegen Honorarabsenkung ans Ministerium

  • Mittwoch, 18. März 2026
Psychotherapie
/zinkevych, stock.adobe.com

Berlin – Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgerufen, die vorgesehene Kürzung der Psychotherapeutenhonorare nicht durchlaufen zu lassen.

Die beiden Verbände haben eine juristische Stellungnahme an das BMG geschickt. Das BMG hat die Rechtsaufsicht und könnte nach Meinung der Verbände den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss nach Paragraf 87 Absatz 6 Satz 2 Sozialgesetzbuch V beanstanden.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 11. März beschlossen, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April dieses Jahres um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich gegen die Absenkung ausgesprochen. Der GKV-Spitzenverband hatte im Vorfeld der Entscheidung eine Absenkung der Honorare um zehn Prozent gefordert.

Seitdem reißen die Proteste von Kassenärztlichen Vereinigungen, Psychotherapeuten und weiteren Ärzteverbänden nicht ab. Die gerade gestartete Petition „ Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“ hat bereits 377.000 Unterschriften erhalten.

„Die Honorarkürzungen sind unbegründet, rechtlich nicht haltbar und beschädigen nachhaltig psychotherapeutische Praxen und die notwendige Versorgung“, sagten Enno Maaß und Christina Jochim, Bundesvorsitzende der DPtV, heute.

„Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat seinen Gestaltungsspielraum in den Verhandlungen zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen überreizt. Dieser Beschluss ist offensichtlich völlig willkürlich herbeigeführt worden“, ergänzt bvvp-Vorsitzender Mathias Heinicke.

Die genaue Sichtung der Gründe des Beschlusses zeige, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger – die Krankenkassen und die Unparteiischen – keine begründete Herleitung der Honorarabsenkung anbieten könnten.

Der Ärzteverband Medi Baden-Württemberg, der auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten berufspolitisch unterstützt, stellt die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung ebenfalls infrage.

Kritik kommt heute auch vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ). „Der Therapiebedarf vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist seit der Coronapandemie stark angestiegen“, sagte BVKJ-Präsident Michael Hubmann. Psychosomatische Erkrankungen, Kopf- und Bauchschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung, Angstzustände oder depressive Symptome nähmen zu.

Statt die sprechende Medizin zu schwächen, wäre es dringend notwendig, flächendeckend Versorgungsstrukturen zu stärken. „So nachvollziehbar der Wunsch der Krankenkassen auch ist, im immer kostenintensiveren Gesundheitssystem Gelder einzusparen, so absurd ist die Vorstellung, dies ausgerechnet im ambulanten Sektor realisieren zu wollen“, sagte Hubmann.

PB

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