Sachverständige für Nachbesserungen bei Reform der Psychotherapeutenausbildung

Berlin – Sachverständige haben die Reform der Psychotherapeutenausbildung bei einer gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags überwiegend positiv beurteilt. Die wichtigsten Forderungen zur Nachbesserung betreffen vor allem Übergangsregelungen für die derzeitigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung beziehungsweise Studierenden sowie die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung. Die Meinungen darüber, ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen Praxisanteile während des Studiums ausreichend seien oder nicht, gingen auseinander.
„Der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium löst die Probleme der gegenwärtigen Ausbildung der Psychotherapeuten und der bisherige Sonderweg wird aufgehoben. Die staatliche Abschlussprüfung gewährleistet eine hohe Qualität in der Patientenversorgung und künftige Psychotherapeuten erhalten eine klare berufs- und tarifrechtliche Situation“, erklärte die Einzelsachverständige Cornelia Exner, Professorin am Institut für Psychologie der Universität Leipzig. Unbedingt notwendig seien jedoch Regelungen zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung an den künftigen Weiterbildungsinstituten.
Kernstück des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist ein fünfjähriges Hochschulstudium der Psychotherapie, das aus einem dreijährigen Bachelorstudium und einem zweijährigen Masterstudiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule bestehen soll. Hochschulische Lehre und berufspraktische Einsätze sollen in einer – noch ausstehenden – Approbationsordnung näher vorgegeben werden. Die Approbation kann nach einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung künftig bereits nach dem Psychotherapiestudium beantragt werden.
In der anschließenden Weiterbildung werden die Fachkunde in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren erworben sowie Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen beziehungsweise Kindern und Jugendlichen gesetzt. Danach kann der Eintrag in das Arztregister erfolgen und die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung beantragt werden. Die ambulante Weiterbildung soll an den bewährten Ausbildungsinstituten und -ambulanzen ausgerichtet sein, die dann in Weiterbildungsinstitute umbenannt werden. Die stationäre Weiterbildung soll künftig im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses mit einer entsprechenden Vergütung erfolgen.
Der Antrag der Grünen „Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichern“ will den Gesetzentwurf der Bundesregierungen um einige Regelungen erweitert sehen. So solle eine Zusatzfinanzierung der ambulanten Weiterbildung analog zur Förderung der Weiterbildung von Hausärzten gemäß Paragraf 75a Sozialgesetzbuch V vorgesehen werden oder alternativ ein Bundesfonds eingerichtet werden.
Weiterbildung: Weichenstellung für Vergütung
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Gesetzentwurf, auch wenn es noch Änderungsbedarf im Detail gibt“, sagte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dietrich Munz, bei der Anhörung. Er begrüße den Gesetzentwurf unter anderem, „weil die Weichenstellung für die Vergütung der Weiterbildung erfolgt ist und künftige Psychotherapeuten in Weiterbildung im Angestelltenverhältnis mit einem angemessenen Gehalt arbeiten können“.
Die konkrete Finanzierung müsse aber noch geregelt werden. Sehr wichtig sei auch der Bestandsschutz für die Ambulanzen der Ausbildungsinstitute durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Ermächtigungsregelung.
Bundesärztekammer fordert höheren Praxisanteil im Studium
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte sich in einer Stellungnahme vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss erfreut darüber gezeigt, dass die Bundesregierung auf Kritik der Ärzte reagiert und die Reform der Psychotherapeutenausbildung im Vergleich zum Referentenentwurf verändert hat.
Die Kurskorrektur geht ihr aber nicht weit genug. Bei der Anhörung verdeutlichte Heidrun Gitter, Beauftragte der BÄK für die ärztliche Psychotherapie, dass einiges zurzeit noch schwierig zu beurteilen sei, weil das BMG noch keine Approbationsordnung vorgelegt habe. „Wichtig ist, dass vor Erteilung der Approbation ein Praktisches Jahr oder zumindest ein Praxissemester in das Studium integriert wird“, erklärte Gitter.
Interprofessionelles Arbeiten integrieren
Darüber hinaus sollte die vorgesehene staatliche Wissensprüfung nach dem Psychotherapiestudium nicht nur mündlich erfolgen, sondern auch schriftlich, forderte Gitter.
Dieser Ansicht war auch Sabine Herpertz für die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Die Psychiatrieprofessorin sprach sich zudem dafür aus, den Aspekt des interprofessionellen Arbeitens bereits in das Psychotherapiestudium zu integrieren. „Die vernetzte Versorgung ist sehr wichtig – Psychiater und Psychotherapeuten sollten eng zusammenarbeiten.“ Auch die DGPPN-Vertreterin sprach sich für ein praktisches Jahr am Ende des Studiums aus.
Der Einzelsachverständige Steffen Fliegel, Gesellschaft für Klinische Psychologie und Beratung, forderte ebenso eine Aufstockung der praktischen Ausbildung. Die vorgesehenen Praxisanteile seien für die Erteilung einer Approbation sowie für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung zu gering.
Die Grünen hatten in ihrem Antrag gefordert, durch eine flexiblere Regelstudiendauer von „mindestens fünf Jahren“ sicherzustellen, dass das Studium auch länger dauern kann, um ausreichende Praxiserfahrungen sammeln zu können. Ebenso hatte die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag „Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten“, gefordert, ein Praxissemester am Ende Psychotherapiestudium zur Voraussetzung für die Approbation zu machen.
Vorgesehene Praxisanteile ausreichend
Dagegen sprach sich bei der Anhörung die Vertreterin der Studierenden der Psychologie, Katharina Janzen, aus: „Wir finden die im Gesetzentwurf vorgesehene Verbindung von Theorie und Praxis sehr gut – ein zusätzliches Praxissemester oder -jahr ist nicht sinnvoll, vor allem, weil durch die fehlende Finanzierung wieder prekäre finanzielle Verhältnisse geschaffen werden könnten.“
Unterstützung fand die Studierende beim Präsidenten der BPtK: „Neben den wissenschaftlichen sind auch die praktischen Erfahrungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken bereits in das Studium gut integriert – allein im Masterstudium sind 26 Wochen Berufspraxis vorgesehen, hinzu kommen Praktika im Bachelor“, erklärte Munz.
Die Studierendenvertreterin forderte zudem bessere Übergangsregelungen für die Jahrgänge, die noch nach altem Recht ihre Ausbildung absolvieren: „Ein Übertritt in das neue System sollte beispielsweise mittels Nachqualifizierungen möglich sein können“, schlug Janzen vor.
Auch Grüne und Linke setzen sich in ihrem Antrag für bessere Übergangsregelungen auch für die derzeitigen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) ein. Deren prekäre finanzielle Situation solle beendet sowie Härtefallregelungen eingeführt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht derzeit eine Übergangsfrist für Studienanfänger vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes von zwölf Jahren vor.
Ungleichbehandlung vermeiden
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelt in ihrer Stellungnahme zur Anhörung, dass der Gesetzentwurf konkrete Übergangsregelungen für eine Verbesserung der aktuellen Ausbildungssituation vermissen lasse. „Die Ausbildungsbedingungen insbesondere im Rahmen der praktischen Tätigkeit sollten jetzt adressiert werden, um eine Ungleichbehandlung von Ausbildungsteilnehmern und künftigen Studierenden beziehungsweise Weiterbildungsteilnehmern der verschiedenen Stränge zu vermeiden“, schreibt die KBV.
„Zwölf weitere prekäre Jahre sind zu viel“, erklärte Katharina von Bronswyk, Sprecherin des PiA-Politik-Treffens, bei der Anhörung. Bei Ausbildungskosten zwischen 20.000 und 80.000 Euro pro Jahr über drei bis fünf Jahre – zusätzlich zum Lebensunterhalt – könne sich jeder vorstellen, wie schwierig eine Ausbildung zu bewältigen sei.
Es dürfe jetzt keine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ zwischen vergüteter und nicht vergüteter Aus- beziehungsweise Weiterbildung entstehen, forderte sie. Unterstützt wurde ihre Forderung durch eine Demonstration von Psychotherapeuten in Ausbildung vor dem Parlamentsgebäude nach der Anhörung.
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