Psychotherapie: KV Hessen warnt vor zu viel Bürokratie bei Qualitätssicherung

Frankfurt – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen warnt davor, das einrichtungsübergreifende Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie mit zu viel Bürokratie zu überladen.
Grundsätzlich stehe man hinter der Qualitätssicherung, aber man sehe „mit Sorge“, dass die Entwicklung eines bürokratischen Ungetüms drohe, das erheblichen Aufwand für die Behandelnden verursachen würde. Das ginge „zulasten der Behandlungszeit“, der Nutzen für Patienten wäre dann mehr als fraglich, warnen die Delegierten.
Sie beziehen sich darauf, dass der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt hat, ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie zu entwickeln. Der G-BA seinerseits hat diese Entwicklung dem Institut für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen IQTiG überantwortet.
Die KV Delegierten fordern, dass der Dokumentationsaufwand auf ein „vernünftiges Maß“ beschränkt bleibe. Dafür müsse die Zahl der Qualitätsindikatoren möglichst gering gehalten werden. „Es sollte Ziel sein, nur wenige valide und reliable Indikatoren, die die Versorgungsqualität auch wirksam abbilden, zu benennen“, hieß es aus der KV.
Außerdem müsse die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten umfassend gewährleistet sein. „Der sichere und geschützte Rahmen einer Therapie darf nicht gefährdet werden“, betonen die Delegierten. Eine erweiterte Dokumentation dürfe nur dort verlangt werden, wo diese nachweislich der Qualitätsverbesserung diene.
Das Qualitätssicherungsinstrument müsse zudem vor der Einführung seinen Nutzen für eine Verbesserung der Qualität belegen, und auch im Anschluss regelmäßig evaluiert werden. „Der nachzuweisende Nutzen muss den hohen Aufwand rechtfertigen“, fordert die KV-Vertreterversammlung.
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