Psychotherapeuten fordern Mitwirkung an Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren

Berlin – Qualitätssicherung (QS) im ambulanten Bereich müsse einen spürbaren Nutzen für die Versorgung der Patienten mit vertretbarem bürokratischen Aufwand für die psychotherapeutischen Praxen haben, forderten die Delegierten des 37. Deutschen Psychotherapeutentags (DPT), der am 13. und 14. November digital abgehalten wurde, in einer Resolution.
„Qualitätssicherung ist eine genuine Kammeraufgabe“, betonte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dietrich Munz, bei dem Delegiertentreffen. Die Psychotherapeutenkammern müssten deshalb unbedingt in die Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren einbezogen werden.
Hintergrund ist der gesetzliche Auftrag (Paragraf 136a, Sozialgesetzbuch V) an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), bis spätestens Ende 2022 in einer Richtlinie „ein einrichtungsübergreifendes, sektorenspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung“ zu beschließen. Mit der Erstellung eines QS-Modells hat der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt.
In der vorliegenden Form sei die datengestützte Qualitätssicherung von GBA und IQTIG „ein Irrweg“, erklärte der BPtK-Präsident. Qualitätssicherung im ambulanten Bereich müsse einen spürbaren Nutzen für die Versorgung der Patienten mit vertretbarem bürokratischen Aufwand für die psychotherapeutischen Praxen haben. „Qualitätssicherung ist kein Selbstzweck und Qualität lässt sich besser durch fördernde als durch sanktionierende Maßnahmen weiterentwickeln“, erklärte Munz im Sinne der Delegierten.
Datenschutz, Wirtschaftlichkeit und Zweckbindung in der Erhebung von Daten aus der QS seien zu beachten. „Flächendeckende Vollerhebungen werden diesen Grundsätzen nicht gerecht und binden dringend in der Versorgung gebrauchte Kapazitäten, betonte Munz. Für eine wirksame QS reichten Stichprobenprüfungen aus.
Weiter dürften neue QS-Instrumente den sicheren und geschützten Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen nicht infrage stellen (Genehmigungsverfahren, Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung, Behandlungskontingente).
Schließlich würden QS-Maßnahmen in Form von Inter- und Supervision in der Praxis seit langem gelebt und müssten in einem neuen QS-Modell berücksichtigt werden, forderten die Delegierten in der Resolution.
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