Politik

Psychotherapie-Richt­linie beanstandet: Ministerium will Sprechstunde verpflichtend einführen

  • Mittwoch, 14. September 2016
Uploaded: 25.07.2016 19:24:30 by mis
/dpa

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psycho­the­rapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni beschlossen hat. Darauf weist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer Pressemitteilung hin. In einem Brief an den G-BA macht das Ministerium demnach deutlich, dass es „zwin­gend er­forderlich“ sei, die psychotherapeutische Sprechstunde „nicht als Kann-Leistung“ ein­zu­führen.

Eine solche Regelung betreffe die vertragsärztlichen Pflichten des Vertrags­psy­cho­thera­peuten im Verhältnis zu seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Eine Re­gelung, die es Vertragspsychotherapeuten ermögliche, ein für den Patienten essen­zielles Leistungs­an­gebot abzulehnen, „kollidiere“ mit dem Sicherstellungsauftrag der KVen.

Ferner stellt das BMG fest, dass die Sprechstunde für die Versicherten nach der ge­än­der­ten Richtlinie verpflichtend sein solle. Dann sei aber ein „hinreichendes, flächen­decken­des Angebot an Sprechstunden notwendig“, damit die Versicherten überhaupt eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen könnten. Dafür dürfte aus Sicht des BMG aber eine Übergangsregelung erforderlich sein.

Bundespsychotherapeutenkammer hält flexible Handhabung für besser
„Wir hätten begrüßt, wenn die Sprechstunde ausdrücklich ein freiwilliges Angebot ge­blie­ben wäre. Die übergroße Mehrheit der Psychotherapeuten wird die Sprechstunde ohne­hin anbieten“, erklärte BPtK-Präsident Dietrich Munz. „Als freiwilliges Angebot ist sie eine flexiblere Regelung und ermöglicht der einzelnen Praxis, ihre Schwerpunkte dem Bedarf angemessen festzulegen.“ Ob und welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich seien, um die Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten, könne von den KVen geprüft und bei Bedarf geregelt werden, so Munz.

Das BMG beanstandet außerdem den Einsatz von Dokumentationsbögen in der ambu­lanten Psychotherapie. Das Ministerium betrachtet insbesondere die geplante Angabe der Versichertennummer als „nicht erforderlich“ und „rechtswidrig“. Es mahnt den G-BA an, sich mit den Einwänden und Änderungswünschen, die als Stellung­nahmen einge­gan­gen seien, auseinanderzusetzen. Dabei bezweifelt es ausdrücklich die „fachliche Fun­diert­heit“ der vorgesehenen Dokumentationsparameter.

Stigmatisierende Sprache bei Testverfahren
Die BPtK hatte vor allem die geplanten Testverfahren als „ungeeignet“ bezeichnet, die Diag­nostik psychischer Erkrankungen zu unterstützen. Der G-BA habe bei der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie Qualitätssicherungskonzepte ignoriert, die er selbst in Auf­trag gegeben hatte.

Die BPtK hatte außerdem kritisiert, dass die vorgeschriebenen Fra­gen und Antwortmöglichkeiten in einer zum Teil verletzenden und stigmatisierenden Spra­che verfasst seien. Als Faktoren, die eine Erkrankung gefördert haben, müssten Eltern gemeinsam mit dem Psychotherapeuten zum Beispiel „abnorme Erziehungs­be­din­gungen“ ankreuzen oder „abnorme intrafamiliäre Beziehungen“ angeben.

pb

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