Experten diskutieren Probleme der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
Berlin – Die regionale Verteilung von Psychotherapeuten und Psychiatern ist nicht am Bedarf oder an der psychiatrischen Morbidität der Bevölkerung orientiert. Das ist das Ergebnis einer neuen epidemiologischen Studie von Jacobi et al, die an der Psychologischen Hochschule Berlin durchgeführt wurde (Der Nervenarzt 2016; doi: 10.1007/s00115-016-0147-4). Anlässlich der Veröffentlichung der Studie diskutierten Experten gestern in Berlin Probleme der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.
„Wir hatten immer den Eindruck, dass die Bedarfsplanung den tatsächlichen Bedarf nicht abbildet“, sagte Michael Krenz, Präsident der Psychotherapeutenkammer Berlin. Deutlich werde das an den langen Wartezeiten auf ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten und auch an der Inanspruchnahme von approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxen, die keinen Kassenarztsitz haben, und deshalb im Rahmen der Kostenerstattung arbeiten. „Für die Patienten sind die Wartezeiten eine Zumutung“, betonte Krenz.
Die epidemiologische Untersuchung hat anhand von Daten der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1-MH) vom Robert Koch-Institut und dem ZI (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung)-Versorgungsatlas untersucht, inwiefern die Dichte der ambulanten Versorgung mit der von der Inanspruchnahme unabhängigen und standardisiert erhobenen Prävalenz psychischer Störungen zusammenhängt. Auch Mitversorgungsbeziehungen, etwa, wenn Patienten aus dem Umland Ärzte in der Stadt aufsuchen, wurden mitberücksichtigt.
„Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die regionale Verteilung von Arztsitzen nicht angemessen durch Bedarfsunterschiede erklärt werden kann“, berichtete Studienleiter Frank Jacobi, Professor an der Psychologischen Hochschule Berlin. Kritisch hinterfragt werden sollte deshalb die Orientierung der Bedarfsplanung am sogenannten Ist-Soll-Prinzip. Jacobi schlägt vor, in Zukunft verstärkt mit prävalenzbasierten Schätzern zu arbeiten, also auch die regionale Verteilung von Erkrankungshäufigkeit und Risikofaktoren einzubeziehen. Darüber hinaus sollte der nicht immer volle Behandlungsumfang der Praxen berücksichtigt werden.
„Wir machen uns Sorgen um die Versorgung psychisch kranker Menschen“, sagte Iris Hauth, Präsidentin Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN). Die Anzahl der Versorger habe in den vergangenen zehn Jahren zwar leicht zugenommen. Aktuell versorgten 22.547 Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, 6.084 ärztliche Psychotherapeuten und 5.699 Psychiater, Nervenärzte und Neurologen psychisch Kranke in Deutschland. Die Neurologen versorgten allerdings nicht psychiatrisch, gab Hauth zu Bedenken, würden aber trotzdem in der Arztgruppe für die Bedarfsplanung berücksichtigt.
Versorgungsangebote besser steuern, vernetzen und koordinieren
Die DGPPN-Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass Patienten mit psychotischen Störungen, Suchtkranke und Patienten mit beginnender Demenz kaum Psychotherapie erhielten, obwohl die S3-Leitlinien dies vorsehen. „Auch 31 Prozent der Menschen mit schwerer Depression erhalten keine Behandlung“, ergänzte sie. Hauth übte Kritik an dem „komplett zersplitterten Versorgungssystem“, in dem jeder Hilfesuchende zunächst häufig orientierungslos sei. „Die vorhanden Versorgungsangebote müssen besser gesteuert, vernetzt und koordiniert werden“, forderte sie.
Hauth begrüßt die Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung grundsätzlich. Ab Januar werden gemäß der neuen Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses unter anderem auch Psychotherapeuten kurzfristige Sprechstunden anbieten können. „Wir brauchen unbedingt einen Gate-Keeper, der entscheidet, was der Patient wirklich braucht. Wer das sein kann, das müssen wir noch definieren“, betonte die Präsidentin der psychiatrischen Fachgesellschaft.
„Nicht jeder wird psychotherapeutisch versorgt werden müssen“
Landespsychotherapeutenkammerpräsident Krenz hingegen wehrte den unterschwelligen Vorwurf ab, dass Psychotherapeuten in ihren Sprechstunden dann jeden Patienten in eine Richtlinien-Psychotherapie übermitteln würden. „Es wurde zwar jetzt ein niedrigschwelliger Zugang geschaffen, aber nicht jeder wird psychotherapeutisch versorgt werden müssen“, sagte Krenz. „Wir werden uns überlegen müssen, wie wir künftig mit Ärzten, Kliniken oder Beratungsstellen kooperieren – wir müssen dann ganz schnell entscheiden, wo der Patient hingehört.“
Die Vertreterin des BKK-Bundesverbands Anne Klemm hofft auf einen schnelleren Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung durch die Einführung der Sprechstunden und die Möglichkeit zur Akutbehandlung. „Unsicher bin ich jedoch bei der Frage, ob es gelingt, Termine beim Psychotherapeuten – wie geplant – über die Terminservicestellen zu vermitteln“, sagte die Leiterin Politik.
Krankenkassen setzen auf Prävention und Online-Therapie
Ziel der Betriebskrankenkassen sei grundsätzlich, psychische Erkrankungen durch „Prävention in allen Lebenswelten“ zu vermeiden, betonte Klemm. Auch Online-Therapieangebote könnten zur Entschärfung der angespannten Versorgungssituation beitragen. Eine Chance, neue Versorgungsangebote auszuprobieren, sieht sie im Rahmen des Innovationsfonds. Nach Angaben von DGPPN-Präsidentin Hauth liegen dort inzwischen 136 Anträge zum Thema psychische Erkrankungen vor.
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