Ärzteschaft

Psychotherapie: Videosprechstunden in Unfallversicherung weiter möglich

  • Freitag, 17. Juni 2022
/insta_photos, stock.adobe.com
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Berlin – Psychotherapeuten können die Behandlung per Videosprechstunde im Rahmen der gesetzlichen Unfall­versicherung auch weiterhin abrechnen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam gemacht.

Demnach ist die psychotherapeutische Behandlung in der Unfallversicherung vom Auslaufen der Corona-Sonder­regelung Ende Juni nicht betroffen, die Vorgaben für Videosprechstunden laut Bundesmantelvertrag-Ärzte (Anlage 31b BMV-Ärzte) müssen allerdings eingehalten werden.

Laut KBV werden ab dem 1. Juli zwei neue Ziffern in das Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren (An­lage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) aufgenommen.

Konkret handele es sich um die Gebührennummern P 40 und P 41 für die videobasierte Durchführung indizierter psychotherapeutischer Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen.

Der KBV zufolge kann die P 40 für die psychotherapeutische Behandlung innerhalb und außerhalb der maximal 5 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten berechnet werden und beträgt 135 Euro. Bei der P 41 sind es 25 Minuten und 67,50 Euro.

hil/sb

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