Videosprechstunden: Psychotherapeuten lehnen Aufhebung der Begrenzung ab

Berlin – Kritik an der im Referentenentwurf zum Digitalisierungsgesetz vorgesehenen Aufhebung der Begrenzung der Videosprechstunden übt der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).
Videogestützte Behandlungen könnten in gut begründeten Ausnahmefällen, wie bei eingeschränkter Mobilität von Patienten oder bei einem für immunschwache Menschen gefährlichen Infektionsgeschehen, eine wertvolle Option sein, betonte heute der bvvp. Allerdings müsse in der Psychotherapie die persönliche Behandlung vor Ort weiterhin der Goldstandard sein.
Die in der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) formulierte Forderung, dass Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung die Anwesenheit der Patienten erfordern, unterstreiche die Wichtigkeit, diese in der persönlichen und leibhaftigen Begegnung kennenzulernen.
„Wir sprechen uns deutlich dagegen aus, dass eventuelle Versorgungsdefizite in strukturschwachen Regionen durch ausschließlich videogestützte Behandlungen aus den Ballungszentren heraus kompensiert werden sollen“, sagte Benedikt Waldherr, Bundesvorsitzender des bvvp.
Zum einen seien die Praxen in allen Planungsbereichen voll ausgelastet und könnten keine zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. Zum anderen sei es inakzeptabel, dass Menschen in solchen strukturschwachen Gebieten mit dieser „Notlösung“ abgespeist werden sollten, so der Verband. Erforderlich sei hier stattdessen, dass ausreichend Psychotherapeuten vor Ort zugelassen würden.
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