Ärzteschaft

Pulsoxymetrie bei Neugeborenen abrechenbar

  • Freitag, 30. Juni 2017

Berlin – Ärzte können ab morgen das Screening auf kritische angeborene Herzfehler bei Neugeborenen mittels Pulsoxymetrie abrechnen. Auf den entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits Ende 2016 die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen um das Pulsoxymetrie-Screening erweitert. Mit der neuen Methode können Herzfehler bei Neugeborenen besser entdeckt und somit frühzeitiger behandelt werden. Ärzte können das Screening mittels Pulsoxymetrie über die GOP 01703 abrechnen und erhalten dafür 16,53 Euro.

Darin enthalten sind die eingehende Aufklärung der Eltern, die Untersuchung sowie eine Wiederholung der Untersuchung innerhalb von zwei Stunden nach einem kontrollbedürftigen Messergebnis. Erfolgt nach der Aufklärung der Eltern über Sinn, Zweck und Ziel des Screenings keine Pulsoxymetrie, ist dies über die GOP 01702 (2,95 Euro) berechnungsfähig.

Zudem müssen Ärzte die die Ergebnisse des Screenings im Gelben Heft – zunächst mittels Einlageblatt – dokumentieren. Beide GOP können bis zur U2 berechnet werden – sofern noch kein Pulsoxymetrie-Screening im Untersuchungsheft für Kinder nachgewiesen ist.

Anspruch auf das Screening haben alle Neugeborenen, bei denen pränatal kein kritischer Herzfehler diagnostiziert wurde. Allerdings können nicht beide Leistungen für dasselbe Neugeborene abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit extrabudgetär zum festen Preis.

hil/sb

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