Ärzteschaft

Qualitätsorientierte Vergütung gefährdet Fachkliniken

  • Mittwoch, 16. August 2017

Freiburg – Leistungsstreichungen, Kürzungen diagnosebezogener Fallpauschalen und qualitätsorientierte Vergütungen durch „Pay-for-Performance-Modelle“: Die politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) setzen nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (AE) eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang. Durch den immensen Vergütungsdruck stünden schon jetzt viele Kliniken mit dem Rücken zur Wand, warnte die Fachgesellschaft gestern.

„Qualitätskontrollen sind sowohl aus Sicht der Patienten als auch der Ärzte und Kostenträger grundsätzlich sinnvoll – die Leistungsvergütung jedoch ohne geeignete Bemessungsindikatoren einfach isoliert zu reduzieren, um somit die Qualität zu erhöhen, ist der völlig falsche Weg“, unterstrich AE-Generalsekretär Karl-Dieter Heller.

Unterschiedliche Qualitätsrisiken

Die AE kritisierte vor allem die unzureichende Abbildung unterschiedlicher Klinik-Risikoprofile. So hätten spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie bei der Behandlung komplexer Fälle und langwieriger Therapiekonzepte ein viel größeres Qualitätsrisiko als kleine Kliniken ohne ein entsprechendes medizinisches Versorgungsspektrum.

Auch die Abwertung der diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) belaste die Kliniken. „Abgewertete DRG führen dazu, dass an anderer Stelle wieder gespart werden muss“, so Heller. Derartige Einsparungen seien über verkürzte Liegezeiten und den Einkauf preiswerterer Prothesen beziehungsweise Gleitpaarungen bereits deutlich spürbar. „Beides führt nicht zwingend zu einer Steigerung der Qualität“, verwies der AE-Generalsekretär und plädierte für „differenzierte Lösungen mit komplexen Anreiz- und Steuerungssystemen“.

Seiner Meinung nach ist eine gesetzlich verpflichtende Teilnahme am Endoprothesen­register angesichts der aktuellen Qualitätsdiskussion dringend geboten. Ebenso sprach er sich dafür aus, die gesetzlich neu vorgesehenen Qualitätsverträge in der endopro­the­tischen Gelenkversorgung ausschließlich mit EndoCert-zertifizierten Endoprothe­tik­zentren (EPZ) oder Endoprothetikzentren der Maximalversorgung (EPZmax) umzu­setzen.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die hohe Qualität im Bereich der Endoprothetik mit Blick auf die lange Haltbarkeit hochwertiger Prothesen, niedriger Wechselquoten und hoher Patientenzufriedenheit auch in Zukunft angemessen und adäquat zu vergüten“, betonte Heller.

hil/sb

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