Rabattverträge: Pharmazeutische Gesellschaft benennt Arzneimittel, die nicht ausgetauscht werden sollten
Berlin – Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) hat ihre Leitlinie zur „Guten Substitutionspraxis“ aktualisiert. Darin hat sie die Arzneimittel aufgelistet, die aus ihrer Sicht in der Apotheke im Rahmen von Rabattverträgen nicht durch andere wirkstoffgleiche Medikamente ausgetauscht werden dürfen. Kritische Arzneimittelgruppen sind demnach vor allem Antidepressiva, Antiepileptika und Neuroleptika, aber auch Immunsuppressiva, Antiarrhythmika, Antiasthmatika, Opioid-Analgetika oder Schilddrüsenhormone.
„Der Austausch von wirkstoffgleichen Arzneimitteln in der Apotheke ist nicht immer problematisch“, sagte Henning Blume, Geschäftsführer der Pharmafirma Socratec R&D GmbH und Mitautor der Leitlinie. Wenn ein Arzneimittel mit großer therapeutischer Breite erstmals eingesetzt werde, sei dies unkritisch. „Kompliziert wird eine Substitution aber dann, wenn bei gut eingestellten, chronisch kranken Patienten eine Dauermedikation gewechselt wird“, so Blume.
Denn auch wenn Arzneimittel als Bioäquivalente zugelassen seien, könnten sie sich in ihrer Wirkung unterscheiden. Deutliche Auswirkungen könne dies zum Beispiel bei Schmerzpatienten, bei Epileptikern oder bei psychisch kranken Menschen haben.
In ihrer Leitlinie hat die DPhG Grundsätze für die generische Substitution aufgestellt. So solle ein Präparatewechsel bei Indikationen vermieden werden, die eine besonders gute Einstellung des Patienten und eine konstante medikamentöse Therapie erfordern. Vermieden werden solle ein Präparatewechsel auch bei Stoffen mit enger therapeutischer Breite. Ein Austausch dürfe hingegen nur stattfinden bei Verfügbarkeit therapeutisch gleichwertiger Präparate. Andernfalls sei eine komplette Neueinstellung des Patienten erforderlich.
Mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz haben Union und SPD vor kurzem den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, bis zum 30. September 2014 eine Substitutionsausschlussliste zu erstellen. Zuvor hatten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband diesen Auftrag erhalten, sich jedoch bislang nur auf wenige Arzneimittel einigen können.
Die DPhG hat nach eigenen Angaben mehr als 10.000 Mitglieder. Sie vertritt die wissenschaftliche Pharmazie gegenüber der Politik und fördert die wissenschaftlichen Interessen der deutschen Pharmazie.
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