Rahmenempfehlungen Hilfsmittelversorgung: Schiedsverfahren beantragt

Hamburg – Im Streit um eine einfachere Durchführung und Abrechnung im Rahmen der Hilfsmittelversorgung haben Leistungserbringer jetzt die Eröffnung eines Schiedsverfahrens beantragt. Sie werfen den Krankenkassen vor, die vorgeschriebene Entwicklung von gemeinsamen Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Hilfsmittelversorgung zu verschleppen.
Mit der Einführung des Vertragssystems im Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist die Zahl der Hilfsmittelversorgungsverträge stark gestiegen. Zugleich wurden die formalen Vorgaben in diesen Verträgen erheblich komplexer.
„Deshalb ist die Gefahr von Formfehlern außerordentlich gestiegen“, erklärte Thomas Piel, Geschäftsführer der Reha-Service-Ring GmbH, die die Interessen von Reha- und Sanitätsfachbetrieben vertritt. Gleichzeitig stelle das Bundessozialgericht höchste Anforderungen an die Sorgfalt der Leistungserbringer bei der Einhaltung der Vorgaben. Dadurch müssten sich die Leistungserbringer oft mehr mit der Bürokratie als mit ihren Patienten befassen.
Eine Vereinheitlichung der Vorgaben in der Hilfsmittelversorgung könnte Abhilfe schaffen – und wurde bereits 2012 durch das SGB V vorgeschrieben. „Leider war es aber trotz erheblicher Anstrengungen nicht möglich, darüber eine Einigung mit den Krankenkassen zu treffen“, so Piel. Aus diesem Grund habe man nunmehr die Eröffnung des Schiedsverfahrens beantragt.
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