Rahmenvereinbarung sehen mehr Geld für Arznei- und Heilmittel vor

Berlin – Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel erhöht sich im kommenden Jahr bundesweit um 5,1 Prozent, im Heilmittelbereich wird ein Plus von mindestens 3,5 Prozent angenommen. Darauf verständigten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen zu den Rahmenvorgaben für das Jahr 2025.
Die KBV betonte, der Ausgabenanstieg für Arzneimittel lasse sich insbesondere mit gesetzgeberischen Maßnahmen begründen. So seien die Festbeträge für zahlreiche pädiatrische Arzneimittel zum 1. Februar 2024 aufgehoben worden, um die Versorgung mit Kinderarzneimitteln zu verbessern.
Für die Medikamente ohne Festbetrag gelte darüber hinaus ein neuer Basispreis, der einmalig um bis zu 50 Prozent habe erhöht werden können. Zudem seien Rabattverträge für Kinderarzneimittel durch das Lieferengpassgesetz untersagt.
„Unter anderem diese Vorgaben sowie der Inflationsausgleich für pharmazeutische Unternehmen führen 2025 zu höheren Arzneimittelpreisen und damit zu Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung“, schreibt die KBV. Außerdem erweise sich der Einsatz innovativer Arzneimittel als Kostentreiber.
Der erwartete Ausgabenanstieg bei den Heilmitteln ist vor allem auf Mehrausgaben bei der neu eingeführten Blankoverordnung in den Bereichen Physio- und Ergotherapie zurückzuführen. Zudem sorgen Mehrausgaben aufgrund der Erhöhung der Heilmittelpreise für das Plus. Allerdings stehen noch nicht alle Preiserhöhungen für das nächste Jahr fest, weshalb das Ausgabenvolumen voraussichtlich noch einmal nachträglich erhöht werden müsse, hieß es.
In den Rahmenvorgaben bewerten die KBV und der GKV-Spitzenverband jedes Jahr die Anpassungsfaktoren für das Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel im jeweiligen Folgejahr. Dabei wird unter anderem geschaut, wie sich die Preise voraussichtlich entwickeln werden.
Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Grundlage für Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarungen, die regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen werden. Zusätzlich zu den auf der Bundesebene vereinbarten Anpassungsfaktoren werden auf der Landesebene weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel die Zahl und Altersstruktur der Versicherten.
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