Rechtliche Grundlagen für Krisenresilienz des Gesundheitswesens notwendig

Hannover – Die Politik muss klare rechtliche Grundlagen schaffen, um das deutsche Gesundheitswesen krisenfest zu machen – und darf dabei die notwendige Finanzierung nicht außen vor lassen. Das fordern die Delegierten des 130. Deutschen Ärztetages in Hannover.
Das dürfe sich allerdings nicht nur auf den Bündnis- oder Verteidigungsfall beschränken, sondern müsse auch Pandemien, Naturkatastrophen und Schädigungen der kritischen Infrastruktur einbeziehen.
Dazu sei insbesondere das derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorbereitete Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) als umfassendes Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz zu konzipieren und ohne Verzögerungen zu verabschieden.
Auch darüber hinaus müsse die Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems als Ziel in allen gesetzgeberischen Vorhaben im Gesundheitswesen berücksichtigt werden, beispielsweise im Bereich der Krankenhausversorgung, der Notfallversorgung und der Primärversorgung. Selbst das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz müsse unter dem Gesichtspunkt überdacht werden, wie sich die drastischen Mittelkürzungen auf die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems auswirken würden, hieß es.
Ein umfassender regulativer Rahmen, der die Versorgung auch in länger andauernden oder komplexen Krisenlagen sicherstellt, müsse eine Reihe zentraler Punkte Rechnung tragen. So müssten Prozesse und Strukturen der Zusammenarbeit aller Ebenen und Akteure im Zivil- und Katastrophenschutz, einschließlich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und der zivil-militärischen Kooperation, klar definiert, abgestimmt und mit regelmäßigen Übungen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Lagezentrum ausbauen
Alle notwendigen Informationen, von verfügbaren Betten und Intensivbetten in Kliniken über Kapazitäten in Praxen, Ressourcen für den Patiententransport und das aktuelle Infektionsgeschehen bis hin zu verfügbarem Sanitätsmaterial müssten zusammengeführt werden und in Echtzeit zur Verfügung stehen. Dafür müsse auf Bundesebene ein Lagezentrum Gesundheit aufgebaut werden, an dem die Bundesärztekammer (BÄK) zu beteiligen sei.
Diese Ressourcen müssten müssen in ausreichendem Maße in allen Bereichen des Gesundheitswesens vorgehalten werden – inklusive Reservekapazitäten kritischer Versorgungsstrukturen und spezialisierten Versorgungsbereiche wie Dekontaminationseinheiten. Die bauliche und technische Infrastruktur der Gesundheitseinrichtungen müsse wirksam vor Angriffen geschützt werden. Zu alldem seien die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.
Insbesondere im Bereich der Daseinsfürsorge, müssten kritische Infrastrukturen besser gegen Angriffe geschützt werden, wobei auch festzulegen sei, dass bei einem Ausfall der Versorgung Gesundheitseinrichtungen so lange wie möglich am Netz bleiben und prioritär wieder angeschlossen werden. Hier sollten auch die Gesundheitseinrichtungen selbst aktiv werden und Vorbereitungen treffen und die eigenen Möglichkeiten zum autarken Betrieb verbessern.
Zur kritischen Infrastruktur gehöre auch die IT-Infrastruktur. Entsprechend müssten die Anforderungen aus der zweiten EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie), aber auch Empfehlungen wie die des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit den spezifischen Erfordernissen des Gesundheitswesens in Einklang gebracht werden.
„Die digitale Souveränität Europas muss zur Reduzierung einseitiger Abhängigkeiten von Technologien aus außereuropäischen Staaten zwingend gestärkt werden, um auf diese Weise auch zu einer resilienten digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen beizutragen“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.
Schutz gegen Lieferkettenstörungen
Auch die Versorgung mit Sanitätsmaterial und Arzneimitteln sei gegen Lieferkettenunterbrechungen zu schützen. Als wirksames Instrument der Risikovorsorge sei dabei auch eine strategische Bevorratung mit kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten entschieden zu verfolgen.
Neben den Vorbereitungen auf einen möglichen Konflikt müssten zudem Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz konsequent umgesetzt werden. Dazu gehöre auch die Finanzierung klimafreundlicher Investitionen in die bauliche Infrastruktur genauso wie verbindliche Hitzeschutzpläne, ein bundesweites Hitzealarmsystem sowie effektive soziale Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen.
In einem weiteren Beschluss fordern die Delegierten die zuständigen Stellen in den Bundesländern auf, durch geeignete Regelungen die Resilienz gegenüber zu erwartenden Hitze- und Extremhitzeereignissen zu verbessern.
Dazu gehörten unter anderem die Aufnahme von Hitzeereignissen in die Landeskatastrophenschutzgesetze, die Einrichtung von Hitzekrisenstäben auf Landes-, Kreis- und Kommunalebenen oder die Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne mit Benennung von klaren Zuständigkeiten, Alarmierungsketten und Finanzierungsrahmen.
Medizinischem Fachpersonal außerhalb Deutschlands widmet sich zudem ein weiterer vom Vorstand der BÄK eingebrachter Beschlussantrag. Darin werden die zunehmenden und systematischen Angriffe, die Bedrohungen und jede Form von Gewalt gegen medizinisches Fachpersonal und Gesundheitseinrichtungen in Konfliktsituationen verurteilt.
Der sichere Zugang zu medizinischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung für Verletzte und andere Hilfsbedürftige müsse im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht gewährleistet werden, gleichzeitig aber sichergestellt sein, dass Gesundheitseinrichtungen nicht für militärische Zwecke missbraucht werden. „Die Neutralität des medizinischen Berufs muss oberste Priorität haben“, heißt es im Beschluss.
Fortbildung für den Krisenfall
Ein weiterer Antrag, den das Ärzteparlament zum Thema verabschiedet hat, widmet sich unter anderem der Fortbildung: Es könnte demnach im Krisenfall notwendig werden, dass eine medizinische Versorgung der Menschen über die täglichen Krankheitsbilder hinaus erforderlich ist. Dafür sollte ein Curriculum für ärztliches Personal sowie medizinisches Fachpersonal etabliert werden.
Zudem seien gemeinsame Übungen mit den Vertretern aller Sektoren von Rettungsdienst über den stationären Bereich bis zu Rehakliniken zu etablieren. Um die Überlastung von Personal zu verhindern, müssten außerdem Personalreserven bekannt und einsetzbar sein.
So müssten beispielsweise Listen von pensionierten Ärztinnen und Ärzten, Praxispersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheitsämtern schnell verfügbar sein und ein Schichtsystem für die zu erwartenden hohen Anforderungen vorgehalten werden. Diese Mindestvoraussetzungen müssten ebenfalls im ausstehenden GeSiG berücksichtigt und die erforderlichen Mittel staatlich bereitgestellt werden.
Auch der zentrale Krisenkoordination widmet sich ein Beschluss der Delegierten. Er fordert ebenfalls ein Lagezentrum Gesundheit. Dieses solle zur Gewährleistung einer effektiven Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen im Krisenfall beim Nationalen Sicherheitsrat (NSR) eingerichtet werden. Zur Vermeidung von Parallelstrukturen solle dabei auf bestehende Einrichtungen wie das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern aufgesetzt werden.
Dem Lagezentrum Gesundheit obliege dabei auch die Festlegung von Resilienzplänen für das Gesundheitswesen. Im Krisenfall solle es einerseits die Erfassung verfügbarer personeller und sachlicher Kapazitäten für die Gesundheitsversorgung verbessern und andererseits im Sinne einer strategischen Patientensteuerung die Verteilung von Verletzten nach Vorbild des in der Coronapandemie entwickelten Kleeblattsystems bewerkstelligen.
Eine konkrete Gesetzesforderung verabschiedeten die Delegierten schließlich in einem Antrag zur Versorgung von im Dienst verletzten und verwundeten Soldatinnen und Soldaten. Diese solle jener der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gleichgestellt werden.
„Die Ärzteschaft sieht es als standespolitische Verpflichtung, für eine angemessene Versorgung der Soldatinnen und Soldaten einzutreten, die im Dienst Verletzungen und Verwundungen erleiden“, heißt es im Beschluss. Die Versorgung solle Teil des Leistungsrechts des Sozialgesetzbuchs (SGB) VII werden, in welchem die gesetzliche Unfallversicherung geregelt ist, und nicht wie bislang vorgesehen Teil des SGB V.
Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Versorgung von Einsatz- und Dienstunfällen bei Soldaten systematisch dem SGB VII zuordnet oder ein diesem System äquivalentes, eigenständiges Versorgungsregime schafft, das die bewährten Strukturen der gesetzlichen Unfallversicherung vollumfänglich abbildet.
Dazu gehöre insbesondere das Prinzip des Durchgangsarztverfahrens, der stufenweisen Heilbehandlung, der besonderen Heilverfahren und der Rehabilitation. Es sei sicherzustellen, dass verwundete Soldaten neben den Bundeswehrkrankenhäusern äquivalenten Zugang zu den BG-Kliniken und den weiteren am Verletzungsartenverfahren (VAV) sowie am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Krankenhäusern erhalten.
Wie auch in der Vergangenheit führte das Thema Resilienz zu kontroversen Diskussionen. So mahnte Robin Maitra, dass das zivile Gesundheitswesen die Zahl von bis zu 1.000 Verletzten am Tag, mit der die Bundeswehr in einem Bündnisfall kalkuliert, schon aus Kapazitätsgründen nicht versorgen könne. „Wir können das so nicht schaffen und dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass wir einen Krieg gewinnen könnten“, sagte er.
Julian Veelken von der Ärztekammer Berlin plädierte für einen letztlich nicht beschlossenen Antrag, wonach Ärzte Anweisungen keine Folge leisten dürften, nach denen die Versorgung von Militärangehörigen gegenüber Zivilisten priorisieren sollten. Der Rahmenplan für die zivile Verteidigung im Bereich der Berliner Krankenhäuser sehe genau solch eine Regelung für den Ernstfall vor. Eine Priorisierung von Patientengruppen müsse verboten bleiben, unterstrich Veelken.
Dafür gab es entschlossene Widerrede, unter anderem von Tilmann Kaethner von der Ärztekammer Niedersachsen und Edgar Pinkowski aus dem Vorstand der BÄK. „Hören Sie endlich auf, Fake News zu verbreiten“, wandte sich Pinkwoski an die Unterstützer des Antrags. Eine solche Priorisierung sei nirgendwo rechtlich verankert und nur, weil sie in einem einzigen Fachplan stehe, könne daraus keine rechtliche Verbindlichkeit abgeleitet werden.
„Die Sanitätsoffiziere der Bundeswehr sind Teil der verfassten Ärzteschaft und werden genauso das Genfer Gelöbnis befolgen wie wir“, unterstrich er. „Und es gibt niemanden, der das Gegenteil behauptet.“
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