Politik

Rechtsaufsicht wird wegen Krankenfahrten in Brandenburg tätig

  • Dienstag, 20. Januar 2026
/picture alliance, CHROMORANGE, Weingartner-Foto
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Potsdam – Im Brandenburger Streit um die Finanzierung von Krankenfahrten hat Brandenburgs Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller (parteilos) eine „rechtsaufsichtliche Prüfverfügung“ zur Sicherstellung der Krankenfahrten erlassen.

Derzeit verhandelt ein in der „Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste“ (BAGF) zusammengeschlossenes, breites Bündnis aus Hilfsorganisationen und Anbietern von Krankentransporten mit dem Verband der Ersatzkassen Deutschlands (VdEK) über eine Erhöhung der Vergütungen für die Krankenfahrten.

Die Verhandlungen mit der AOK sind nach Angaben der BAGF bereits gescheitert – auch wenn die AOK Nordost sich selbst als „gesprächsbereit“ bezeichnet. Wie die BAGF in der vergangenen Woche mitteilte, werden seit dem 9. Januar keine Transportscheine der AOK Nordost mehr akzeptiert, während die AOK auf andere Anbieter verweist, die weiterhin Patienten zum Arzt, zur Chemotherapie oder zur Dialyse beförderten.

Das Gesundheitsministerium fordert von „den betroffenen Krankenkassen“, also der AOK Nordost, jetzt eine Darstellung, wie der gesetzliche Sicherstellungsauftrag erfüllt wird und mit welchen konkreten Maßnahmen gewährleistet werden soll, dass Krankenfahrten zuverlässig organisiert werden. Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat nur über die AOK Nordost und die IKK eine Rechtsaufsicht.

„Vergütungs- und Vertragsfragen dürfen nicht dazu führen, dass Versicherte notwendige Behandlungen nicht wahrnehmen können“, sagte Müller. „Die Versorgung der Patientinnen und Patienten hat Vorrang!“. Ihr Haus führe keine Preisverhandlungen und übernehme keine Moderationsrolle in laufenden Auseinandersetzungen. Es sei jedoch Aufgabe der Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden.

„Wenn Versicherte Behandlungen absagen müssen oder aus finanziellen Gründen in Vorleistung treten sollen, ist das ein ernstzunehmender Hinweis auf mögliche Versorgungslücken“, so Müller. „Das ist kein akzeptabler Zustand. Wer gesetzlich versichert sei, müsse sich auch darauf verlassen können, dass die Versorgung funktioniert. „Niemand darf zwischen Institutionen geraten, die über Vergütungsfragen streiten.“

benl

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