Politik

Rechtsverordnung zum Arztinformations­system soll im Juni kommen

  • Dienstag, 20. März 2018

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird voraussichtlich im Juni eine Rechtsverordnung vorlegen, die das Nähere zur Ausgestaltung des Arztinformations­systems (AIS) regelt. Das kündigte der Arzneimittelexperte der Unionsfraktion, Michael Hennrich (CDU), heute bei einer Diskussionsveranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) in Berlin an.

Nach dem Arzneimittelversorgungsstärkungs­gesetz (AMVSG) soll das AIS in komprimierter Form die relevanten Informationen über die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel enthalten und so Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung unterstützen. Ziel ist, dass Ärzte häufiger Medikamente verordnen, denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Zusatznutzen gegenüber der Standard­therapie bescheinigt hat.

Es geht nicht um Verordnungssteuerung

Hennrich betonte, dass es dem Gesetzgeber beim AIS nicht darum gehe, ein neues Instrument zur Verordnungssteuerung einzuführen. Es gehe einzig und allein um Information. „Denn die Ergebnisse der Nutzenbewertung kommen in der Realität nicht an“, sagte der CDU-Politiker.

Auch Sabine Richard vom AOK-Bundesverband betonte, das AIS diene nicht der Kontrolle. „Wir sehen das als Chance für die verordnenden Ärzte, gute Hinweise auf den Zusatznutzen eines Arzneimittels zu bekommen.“ Es gehe darum, dass Wissen aus dem AMNOG-Verfahren aufzubereiten. Wichtig sei die schnelle Information des Arztes. Deshalb dürfe man das AIS auch nicht mit Informationen überfrachten.

Mit einer Subsidiaritätsrüge will der Bundestag gegen die Pläne der Europäischen Kommission vorgehen, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten europaweit zu vereinheitlichen. Sie soll am Donnerstag beschlossen werden. „Es ist gut, dass wir dieses Signal senden“, sagte CDU-Politiker Hennich. Allerdings spreche auch einiges dafür, den Prozess der Nutzenbewertung anzugleichen. „Ich hoffe, dass sich nach der Rüge alle noch einmal zusammensetzen und darüber diskutieren, wie eine sinnvolle Zusammenarbeit aussehen kann“, meinte Hennich.

Wichtig sei, dass die hohen wissenschaftlichen Standards des deutschen Nutzenbewertungsverfahrens nicht infrage gestellt würden. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des BAH, Philipp Huwe, warnte davor, in alten Reflexen zu verharren. Er zog die Parallele zur europaweiten Arzneimittelzulassung und erklärte, einheitliche Prozesse böten auch eine Chance. „Die Europäische Arzneimittelagentur ist eine Erfolgsstory, ohne dass die nationalen Behörden an Bedeutung verloren haben“, sagte Huwe. Für die Unternehmen sei es wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, statt viele.

Spielräume für Überrschungen

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD erklärte der BAH-Vorstand, er vermisse darin wichtige Arzneimittelthemen, die man dringend angehen müsse. Dazu gehöre das Problem, dass inzwischen 30 Präparate nach Abschluss der frühen Nutzenbewertung vom deutschen Markt genommen wurden, weil die Vermarktung für die Hersteller unattraktiv sei.

Auch das System der Festbeträge gehört nach Ansicht von Huwe auf den Prüfstand. Das Preissystem verhindere beispielsweise die Entwicklung altersgerechter Darreichungsformen. Nachbesserungen verspricht sich der BAH-Vorstand von einer Neuauflage des Pharmadialogs zwischen Politik und Unternehmen, die Union und SPD angekündigt hatten.

Gemessen an der kurzen Verhandlungsphase habe man im Koalitionsvertrag gute Akzente gesetzt, sagte Hennrich. Er sei jedoch nicht so detailliert ausverhandelt wie beim letzten Mal. „Das schafft Räume zum Nachdenken“, erklärte der CDU-Arzneimittelexperte. Es könne sich noch einiges entwickeln, das nicht im Koalitionsvertrag stehe.

HK

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