Reform bei Früherkennungsuntersuchungen hat Versorgung verbessert

Berlin – Die ab dem Jahr 2016 in Kraft getretenen Neuerungen bei der Kinderrichtlinie und damit bei den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 haben sich bewährt. Das berichtet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf der Basis einer Evaluation der neuen Maßnahmen.
Dazu zählen unter anderem neu etablierte Standards zum Sehtest, für die Diagnostik von Sprechstörungen oder ein zusätzliches Hörscreening bei der U8. Mit der Evaluation hatte der G-BA das IGES-Institut beauftragt.
Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Die Inhalte, Dokumentation, Qualitätssicherung und Evaluation der Untersuchungen für Kinder in den ersten sechs Lebensjahren werden in der sogenannten Kinder-Richtlinie des G-BA geregelt. Von 2005 bis 2015 wurde diese überarbeitet. Die neue Kinder-Richtlinie trat Anfang September 2016 in Kraft.
Das von IGES entwickelte Evaluationsdesign kombinierte quantitative und qualitative Methoden in einer Reihe von Erhebungen. Diese Erhebungen fanden bei niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte, bei Eltern und in Krankenhäusern statt. Außerdem analysierte die IGES-Arbeitsgruppe Abrechnungsdaten der Jahre 2012 bis 2021 aus der vertragsärztlichen Versorgung.
Das Gutachten nimmt unter anderem Stellung zu der Untersuchung der Augen, des Hörvermögens, der Zähne und der Schleimhaut, der Untersuchung auf Gallengangatresie, der Untersuchung auf Sprach- und Sprechstörungen, dem Feststellung von Entwicklungsverzögerungen sowie der Information und Beratung der Eltern und der Nutzung des Gelben Hefts.
„Die Empfehlungen des IGES-Berichts zur Weiterentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder fließen in die Beratungen des G-BA ein. Teilweise sind sie bereits – wie im Fall der angeratenen Stuhlfarbkarte zum frühen Erkennen von Gallengangatresie – aufgegriffen worden“, hieß es aus dem G-BA.
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