Vertrag für ergänzende Früherkennungsuntersuchungen breiter ausgerichtet

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die AOK Rheinland/Hamburg haben den Vertrag über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche angepasst beziehungsweise erweitert.
Ab 1. Juli können nun auch in Nordrhein niedergelassene Kinderärzte daran teilnehmen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind.
Der Vertrag umfasst die ergänzenden Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 sowie das Amblyopiescreening zum frühzeitigen Erkennen von Sehstörungen. Es ist bereits 2021 in Kraft getreten, galt jedoch bisher ausschließlich für den hausärztlichen Bereich.
Die jetzige Erweiterung schließt dagegen Pädiater mit ein. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär zusätzlich zum Regelleistungsvolumen der Niedergelassenen.
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, der dazu beitragen wird, die Versorge bei Kindern und jungen Heranwachsenden zu verbessern“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO.
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