Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Prien betont Notwendigkeit

Berlin – Der Bundestag hat gestern in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz) debattiert.
Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sagte dazu, die Kinder- und Jugendhilfe sei mit Blick auf ein gesundes Aufwachsen „unverzichtbar“, stehe aber erheblich unter Druck. Bedarf und Kosten würden steigen – zugleich fehlten zunehmend Kapazitäten und Fachkräfte.
„Wir brauchen deshalb einen Strukturwandel, mit dem die Kinder- und Jugendhilfe weiter gut funktionieren kann“, betonte Prien im Bundestag. Der nun vorliegende Gesetzentwurf stelle die „erste Stufe“ für eine umfassende Strukturreform dar. Man setze auf eine starke kommunale Infrastruktur und baue Bürokratie ab.
Unter anderem die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen fordern deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Dieser fokussiere vor allem auf Konsolidierung und Kostendämpfung, infrastrukturelle Regelangebote und Verfahrensvereinfachung für Leistungsträger und Behörden, so die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderung (KBB).
Der Sozialverband VdK warnte vor einer Schlechterstellung betroffener Familien. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sprach von einem „Rückschritt für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen“.
Mit der geplanten Strukturreform will die Bundesregierung die Hilfen für Kinder und Jugendliche aus einer Hand bündeln. Der Gesetzentwurf soll zudem kommunale Angebote sowie Bildungsassistenzen in Kitas und Schulen stärken.
Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen die Kinder- und Jugendhilfe als einen zentralen Ansprechpartner erhalten. Ein Verfahrenslotse soll den Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe helfen, wenn andere Systeme zuständig sind.
Für Kinder und Jugendliche, die in Kita oder Schule eine Begleitung brauchen, soll künftig ein Angebot der Bildungsassistenz bereitgestellt werden. So werde sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die zusätzliche Unterstützung in Kita und Schule benötigten, diese in ihrer Schulklasse gemeinsam erhielten, schreibt die Bundesregierung. Kinder und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf werde auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt.
Vorgesehen ist auch, Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zu entlasten. So sollen beispielsweise die Fristen im Verteilverfahren von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen verlängert, die Kostenheranziehung der Eltern pauschalisiert und kostenfrei digitale Lösungen für die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit bereitgestellt werden.
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